Akkreditierungsrat verabschiedet Berichtsraster
Ergebnisse der 96. Sitzung des Akkreditierungsrates
Auf seiner 96. Sitzung am Donnerstag, den 14.06.2017, in Frankfurt hat der Akkreditierungsrat weitere Raster für Akkreditierungsberichte verabschiedet: Zwei Vorlagen für die Programmakkreditierung (Bündelverfahren; Kombinationsstudiengänge) und das Berichtsraster für die Systemakkreditierung werden in Kürze auf der Webseite des Akkreditierungsrates veröffentlicht. Der Akkreditierungsrat stellt PDF-Versionen zur Verfügung; beschreibbare Versionen sind bei den Akkreditierungsagenturen vorhanden.
Außerdem hat der Akkreditierungsrat eine Untersuchung zu Auflagen (Querschnittstichprobe) in Akkreditierungsverfahren zur Kenntnis genommen und damit die Überwachungstätigkeit als gesetzliche Aufgabe der früheren Stiftung für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland abgeschlossen. Nach einer Überarbeitung werden die Ergebnisse der Untersuchung, die auch unter den veränderten Rahmenbedingungen der Akkreditierung wichtige Anregungen liefern kann, auf der Webseite des Akkreditierungsrates veröffentlicht.
Der Akkreditierungsrat ist darüber hinaus kontinuierlich damit befasst, die neue Rechtsgrundlage für die Akkreditierung umzusetzen. Die Arbeiten an Geschäftsordnung und Satzung schreiten voran; die internen Prozesse des neuen Akkreditierungsrates werden sukzessive definiert. „Der Akkreditierungsrat besteht aus Repräsentantinnen und Repräsentanten unterschiedlicher Gruppen: Wissenschaft, Studierende, Berufspraxis, Länder, internationale Experten, Agenturen. Ich danke allen Mitgliedern für das konstruktive Miteinander“, erklärt der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Reinhold R. Grimm.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
Weitere Informationen:
http://www.akkreditierungsrat.de
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