Akkreditierungsrat beschließt erste Akkreditierungen nach neuem Recht
Ergebnisse der 97. Sitzung des Akkreditierungsrates
Auf seiner 97. Sitzung am Montag, den 24.09.2018, in Potsdam hat der Akkreditierungsrat erstmals über Anträge auf Akkreditierung nach neuem Recht beraten und die Akkreditierung zweier Studiengänge der Folkwang Universität der Künste in Essen beschlossen. Dazu benannte er mehrere Standards, denen die Gutachten künftig folgen sollen. Bei zwei weiteren Anträgen einer anderen Hochschule schloss sich der Akkreditierungsrat dem Gutachtervotum nicht an. In dieser Konstellation erhält die Hochschule Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die abschließende Entscheidung getroffen wird.
Außerdem hat der Akkreditierungsrat die Berichtslegung für Studiengänge an systemakkreditierten Hochschulen präzisiert. Auf Grundlage der Musterrechtsverordnung zur Akkreditierung und der entsprechenden Landesrechtsverordnungen soll der Informationsgehalt über diese Studiengänge nicht mehr hinter den Angaben aus der Programmakkreditierung zurückbleiben. Das Format der Berichtslegung können systemakkreditierte Hochschulen gleichwohl freier gestalten.
Die Antragstellung auf Akkreditierung und die weitere Bearbeitung sollen künftig vollständig digital erfolgen. Vom Fortschritt der technischen Vorbereitungen konnten sich die Mitglieder des Akkreditierungsrates überzeugen: Auf der Sitzung präsentierte die ProUnix Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH den aktuellen Stand des Antragsbearbeitungssystems, das mit der neu einzurichtenden Datenbank akkreditierter Studiengänge eng verknüpft ist.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
http://www.akkreditierungsrat.de
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