Neue Weiterbildung „Arbeitsrecht in der Pflege"
Wie finde ich qualifiziertes Personal für meine Einrichtung? Was darf ich Bewerber_innen im Vorstellungsgespräch fragen, wie gestalte ich den Arbeitsvertrag? Und wenn die Fachkraft doch nicht zu mir passt: Wie spreche ich eine Kündigung wirksam aus? Mit diesen Themenfeldern befasst sich das neueste Weiterbildungsangebot „Arbeitsrecht in der Pflege – Rechtssicher vom Vorstellungsgespräch bis zur Kündigung“ der Universität Vechta. Leitungskräfte und Fachkräfte mit Personalverantwortung aus dem Pflegesektor, aus gerontopsychiatrischen oder geriatrischen Einrichtungen werden arbeitsrechtliche Grundlagen ihrer Tätigkeitsfelder vermittelt.
Die zwei jeweils eintägigen Weiterbildungen im Februar 2019 können einzeln oder im Block besucht werden.
Die Veranstaltung „Arbeitsrecht 1 - Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Arbeitsverhältnissen“ behandelt die Themenfelder Personalakquise, Abschluss eines Arbeitsvertrages und Rechte und Pflichten im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Dabei werden den Teilnehmer_innen die Schritte der Personalakquise von der Stellenausschreibung bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsalltags vermittelt.
„Arbeitsrecht 2 - Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ legt den Schwerpunkt auf Kündigungen. Was rechtfertigt eine Kündigung? Welcher Form bedarf sie, um fristgerecht wirksam zu sein? Und was ist eigentlich eine Änderungskündigung? Außerdem wird der Kündigungsschutz thematisiert.
Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis lernen die Teilnehmer_innen Anwendungen des Arbeitsrechts speziell für ihre Einrichtungen kennen.
Referentin ist Ass. jur. Kerstin Telscher, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Recht der Sozialen Dienstleistungen der Universität.
Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die Teilnahme an einer oder beiden Weiterbildungen ist möglich.
Weitere Informationen:
http://www.uni-vechta.de/weiterbildungsangebote