11.02.2019 Vortragsveranstaltung: Dem Täter auf der Spur. Vom DNA-Fund zum genetischen Phantombild?
Vortragsveranstaltung amm 11.02.2019 um 18:00 Uhr in der Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste, Palmenstraße 16 40217 Düsseldorf.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Deutsche Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) .
Im Rahmen der Vorträge werden technische Möglichkeiten vorgestellt und Grenzen der molekulargenetischen Verfahren in der Strafverfolgung aufgezeigt. Es soll insbesondere der Fragestellung nachgegangen werden, wie die wahrscheinlichkeitsbasierten Aussagen bewertet und vermittelt werden sollten und welche Praktiken der Regulierung den normativen Herausforderungen gerecht werden können.
Neue Verfahren der forensischen Molekulargenetik ermöglichen es, aus DNA-Spuren an Tatorten Aussagen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie die biogeographische Herkunft und das biologische Alter von Verdächtigen zu treffen. Diese Angaben über den Phänotyp, d. h. das äußere Erscheinungsbild der betreffenden Personen, basieren auf der statistischen Auswertung der Kodierung und Verteilung ebendieser Eigenschaften innerhalb der menschlichen DNA. Im Hinblick auf schwere Straftaten, in denen klassische Ermittlungsmethoden ohne Erfolg geblieben sind, ergeben sich große Potentiale für die Aufklärung von Verbrechen. Der Einsatz dieser Verfahren und die Interpretation der Ergebnisse erfordern eine sorgfältige Analyse und Vermittlung der zugrunde liegenden Wahrscheinlichkeitsaussagen. Diese können nur dann für die Verbrechensaufklärung erfolgreich eingesetzt werden, wenn die aus den DNA-Spuren ermittelten phänotypischen Merkmale einer ausreichend kleinen Gruppe der Bevölkerung zugeordnet werden können. Aus der Eingrenzung von Personengruppen auf der Grundlage phänotypischer Merkmale kann die Gefahr der Diskriminierung von Minderheiten ebenso wie die eines unzulässigen Eingriffs in die Privatsphäre verdächtiger Personen hervorgehen. Vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Entwicklungen erhält die ethische sowie rechts- und sozialwissenschaftliche Abwägung von Möglichkeiten und Gefahren molekulargenetischer Verfahren in der Strafverfolgung besondere Dringlichkeit. Im Rahmen der Vorträge werden technische Möglichkeiten vorgestellt und Grenzen aufgezeigt. Es soll insbesondere der Fragestellung nachgegangen werden, wie die wahrscheinlichkeitsbasierten Aussagen bewertet und vermittelt werden sollten und welche Praktiken der Regulierung den normativen Herausforderungen gerecht werden können.
Programm
Begrüßung 18.00 Uhr
Prof. Dr. Wolfgang Löwer, Präsident der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste
Einführung
Normative Herausforderungen der DNA- Phänotypisierung
Prof. Dr. Dieter Sturma, Bonn
Vorträge
Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der DNA-Phänotypisierung in der Kriminalistik
Prof. Dr. Peter M. Schneider, Köln
Lehren aus dem Umgang mit DNA-Phänotypisierung in den Niederlanden
Prof.’ in Dr. Amade A. M’charek, Amsterdam
Diskussion mit allen Vortragenden ca. 19.15 Uhr
Moderation: Prof. Dr. Dieter Sturma
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem DRZE
Das Deutsche Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) ist eine Forschungsstelle der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste und wird zugleich als zentrale Einrichtung der Universität Bonn geführt. Zu seinen Aufgaben gehört die Erarbeitung der Grundlagen, Normen und Kriterien der ethischen Urteilsbildung in den
Biowissenschaften.
Weitere Informationen:
http://www.drze.de
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