Ein Schritt nach vorne: Das Promotionskolleg NRW
Im Rahmen der bevorstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist auch eine politische Debatte um die Zukunft der Promovierenden an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen (HAW/FH) entbrannt. Nun nimmt Prof. Dr. Martin Sternberg, Vorsitzender des Graduierteninstituts NRW, Stellung: „Das Hochschulland NRW kann und sollte sich mit dem geplanten Promotionskolleg NRW wissenschaftlich profilieren. Dieser Weg der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung an HAW/FH ist konsequent und bringt das Land weiter.“
Etwa 120 Jahre ist es her, dass die Technischen Hochschulen in Deutschland das Promotionsrecht erhalten haben. Dies ging damals nicht ohne vehementen Widerstand von Seiten der Universitäten vonstatten und hat sich dann als großer Erfolg gezeigt. Später wurde auch Kunst- und Musikhochschulen, pädagogischen Hochschulen sowie zahlreichen privaten Hochschulen das Promotionsrecht zuerkannt. „Der nächste konsequente Schritt ist, dass nun endlich die HAW/FH nachziehen, die seit Jahren bereits erfolgreich Partner bei qualitativ hochwertigen kooperativen Promotionen sind “, meint Sternberg. Seiner Ansicht nach gebe es keinen Grund, einem Promotionskolleg NRW, das die wissenschaftliche Kraft von 21 HAW/FH in NRW bündelt, ein ähnliches Recht weiterhin zu verweigern. Das Promotionskolleg NRW garantiert die individuelle Qualität der Promovierenden und Betreuenden und stellt sicher, dass die wissenschaftliche Umgebung und Zusammenarbeit höchsten Anforderungen entspricht. Anders als bei den Universitäten wird das Promotionsrecht nicht bei jeder einzelnen Fakultät liegen, sondern bei der hochschulübergreifenden Einrichtung. Auf diesen Kompromiss hatten sich die HAW/FH im Vorfeld bei ihrem Vorschlag eines konditionierten Promotionsrechts geeinigt. Das derzeitige Graduierteninstitut NRW mit seinen strengen Aufnahmekriterien für Professorinnen und Professoren von HAW/FH und seinen Angeboten für Promovierende wird zum Promotionskolleg NRW weiterentwickelt.
Neben der Promotion am Promotionskolleg NRW wird die traditionelle kooperative Promotion, bei der HAW/FH und Doktorgrad-verleihende Universitäten Promovierende gemeinsam zum Abschluss führen, weiterhin Bestand haben. „Warum denn auch nicht?! Schließlich haben sich Universitäten und HAW/FH in den letzten 50 Jahren zu wissenschaftlichen Partnern entwickelt. Daher sollte auch in Zukunft die Devise sein: Kooperation statt Konfrontation“, so Sternberg.
Unterschiede zwischen Universitäten und HAW/FH bleiben bestehen bei fachlicher Ausrichtung, Berufungsvoraussetzungen für Professor*innen, Lehrformen, natürlich auch bei Lehrdeputat und Ausstattung. „Eine Promotion ist ein Nachweis für höchste wissenschaftliche Qualität und nicht für das Durchlaufen einer bestimmten Hochschulart. Daher ist es nur richtig, dass die besten Studierenden von HAW/FH bald auch am Promotionskolleg NRW promovieren können“, fasst Sternberg zusammen und sieht den bevorstehenden Änderungen des Hochschulgesetzes voller Optimismus entgegen. „Die Politik hat mehrheitlich bereits verstanden, wohin der Weg führen muss, damit Nordrhein-Westfalen im Wissenschaftsbetrieb konkurrenzfähig bleibt.“
Bildmaterial:
Das Foto zeigt Prof. Dr. Martin Sternberg und darf für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Informationen dieser Pressemitteilung des Graduierteninstituts NRW frei verwendet werden. Als Foto-Nachweis bitte ‚Foto: Hochschule Bochum‘ angeben.
Das Graduierteninstitut:
Das Graduierteninstitut für angewandte Forschung NRW ist zum 1.1.2016 als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der HAW/FH in Nordrhein-Westfalen gegründet worden und hat den hochschulgesetzlichen Auftrag, kooperative Promotionen an HAW/FH und Universitäten nachhaltig zu stärken und auszubauen. In den Fachgruppen des GI NRW wird interdisziplinär geforscht, auch in Zusammenarbeit mit Universitäten. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist sichtbare und aktuelle Forschung sowie Drittmitteleinwerbung.