Förderrichtlinie "Zivile Sicherheit – Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen"
Die Bekanntmachung des Bundesforschungsministeriums ist im „Themenbereich II. Soziokulturelle Infrastrukturen“ für Projektvorschläge aus den Bereichen Medien und Kulturgüter noch bis zum 30. Juni 2019 geöffnet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 06. September 2018 die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018-2023“ veröffentlicht. Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist von zentralen Bedeutung für das Gemeinwesen und daher einer der Kernbereiche der zivilen Sicherheitsforschung.
Diese Bekanntmachung ist noch bis zum 30. Juni 2019 für die Einreichung von Skizzen zum Themen-bereich II. Soziokulturelle Infrastrukturen geöffnet. Zu den soziokulturellen Infrastrukturen im Sinne dieser Förderrichtlinie zählen Medien und Kulturgüter, also Rundfunk (Fernsehen und Radio), Internet, gedruckte und elektronische Presse, bewegliches und unbewegliches Kulturgut, Bibliotheken, Museen, Archive und symbolträchtige Bauwerke. Sie sind für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung und Identität von einer so hohen Bedeutung, dass sie schützenswert sind.
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden Verbundprojekte gefördert, die durch neue Strategien, technologische Ansätze und organisatorische Konzepte einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der soziokulturellen Infrastrukturen leisten. Die Projektvorschläge sollen durch innovative Lösungen zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen und dies durch ein nachvollziehbares, ziviles Sicherheitsszenario belegen. Die Lösungen sollen im Verbund aus mehreren interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellten Projektpartnern bearbeitet werden. Zudem ist eine eindeutige Ausrichtung am Anwenderbedarf durch den direkten Einbezug von Anwendern und Industriepartnern sicherzustellen.
Projektskizzen zum Themenbereich I. Sozioökonomische Infrastrukturen konnten bis zum 11. Dezember 2018 eingereicht werden und befinden sich derzeit in der Begutachtungsphase.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen dieser Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1989.html
Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem unter https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/soziooekonomischeinfrastrukturen zu nutzen. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar, ebenso wie eine verbindliche Vorlage für die Skizzenerstellung. Zusätzlich zu der fristgerechten elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung beim Projektträger eingehen.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Sandra Muhle
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI Technologiezentrum GmbH
Tel.: +49 211 6214-364
E-Mail: muhle_s@vdi.de