Deutliche Kritik an der Reform der Psychotherapeutenausbildung von IPU-Präsidentin
Die Präsidentin der International Psychoanalytic University (IPU) Berlin, Prof. Dr. Ilka Quindeau, äußert deutliche Kritik am Entwurf des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der am 12. April 2019 im Bundesrat besprochen wird. Neben der unklaren Finanzierung kritisiert sie vor allem die durch die Reform anstehenden Kürzungen der psychologischen Studieninhalte und die geplante Schwächung der Stellung des Wissenschaftlichen Beirats.
Die Präsidentin der International Psychoanalytic University (IPU) Berlin, Prof. Dr. Ilka Quindeau, äußert deutliche Kritik am Entwurf des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der am 12. April 2019 im Bundesrat besprochen wird.
Da die Universitäten wesentlich von der geplanten Novellierung betroffen wären, indem neue Studiengänge einzurichten sind, sei unverständlich, dass die Universitäten bisher nicht in den Prozess der Gesetzesreform einbezogen wurden. Dies entspricht der Schwächung des Wissenschaftlichen Beirats im geplanten Entwurf: „Künftig könnte dann eine Behörde statt eines wissenschaftlichen Gremiums in Fragen der Zulassung über die Wissenschaftlichkeit von Psychotherapieverfahren entscheiden.“ Ein solches Aufweichen wissenschaftlicher Qualitätsstandards gefährdet gleichermaßen das Studium wie auch den Berufsstand der Psychotherapeut_innen.
Problematisch an den neuen Approbationsstudiengängen ist zudem die Verschiebung von akademischen Inhalten, von Theorie und Grundlagenforschung, zu berufspraktischen Kompetenzen. Der hohe wissenschaftliche Standard des Psychologiestudiums könne nicht ohne Einbußen in ein Psychotherapiestudium übertragen werden. Daher ist eine Verlängerung der geplanten Studiengänge dringend zu fordern, um die akademischen Standards aufrechtzuerhalten. „Das Medizinstudium, das häufig als Orientierung zur geplanten Reform angegeben wird, hat ein ganzes Jahr mehr für die praktische Ausbildung zur Verfügung. Das wird auch für die Psychotherapie gebraucht“, so Quindeau.
Ein weiteres Problem der Novellierung ist die Unklarheit ihrer Finanzierung. Ein zentraler Anlass für die Gesetzesreform besteht in der deutlich zu geringen Bezahlung der Ausbildungskandidat_innen der Psychotherapie während ihrer praktischen Tätigkeiten in den Kliniken. Die Novellierung sieht vor, dass Absolvent_innen eines Psychotherapiestudiums als Weiterbildungskandidaten angestellt werden. „Es ist aber überhaupt nicht zu sehen, dass in den Kliniken dafür Geld bereitgestellt würde“ betont Quindeau. Zudem hält sie die finanzielle Besserstellung durch ein Anstellungsverhältnis für einen Trugschluss: „In den analytischen Ausbildungsinstituten bekommen die Kandidat_innen jetzt schon zwischen 85 und 90 Prozent der momentan geltenden Kassensätze von über 85€ pro Stunde. Das ist eine wichtige Einnahmequelle. Bei einer Festanstellung zeigt sich dagegen heute nicht selten, dass als Ausbildungsassistenz angestellte Kandidat_innen für nur 30 oder 40€ die Stunde arbeiten. Die Neuerungen würden die Ausbeutung nicht mildern, sondern eher verschärfen.“
Das vollständige Statement von Prof. Dr. Ilka Quindeau ist auf der Webseite der IPU Berlin nachzuhören: https://www.ipu-berlin.de/statement-psychotherapieausbildung.
Weitere Informationen:
https://www.ipu-berlin.de/statement-psychotherapieausbildung
https://ipuberlin.podigee.io/13-reform-psychotherapeutenausbildung-quindeau