Wie die Lücken bei der Durchsetzung des Verbraucher- und Kapitalmarktrechts schließen?
Der Suche nach diesbezüglich effektiven Wegen widmen sich mit exemplarischem Blick auf den Diesel-Emissionsskandal am 23. und 24. Mai 2019 bei der internationalen Augsburger Tagung „Enforcing Consumer and Capital Market Law in Europe” Expertinnen und Experten aus rund 15 europäischen und außereuropäischen Ländern
Ganz offensichtlich weisen die Rechtsordnungen vieler Staaten Lücken bei Durchsetzung des Verbraucher- und Kapitalmarktrechts auf. Ein Vergleich mit den schnellen Sanktionen in den USA im Diesel-Emissionsskandal zeigt deutlich, dass es zumindest in einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Mängel bei der Rechtsdurchsetzung gibt. Mit einer international-vergleichenden Analyse der Instrumente und Mechanismen zur Durchsetzung des einschlägigen Rechts befasst sich am 23. und 24 Mai 2019 an der Universität die Tagung „Enforcing Consumer and Capital Market Law in Europe“.
Dieselskandal: Getäuschte Verbraucher und getäuschte Investoren
Im Mittelpunkt der Tagung stehen verschiedene Rechtssysteme und deren Ansätze zur Durchsetzung des Verbraucher- und Kapitalmarktrechts. Untersucht werden soll ein konkretes Beispiel: Wie gehen die verschiedenen Regime mit dem Diesel-Emissionsskandal um? Der Dieselskandal hat Auswirkungen auf den getäuschten Verbraucher, der ein fehlerhaftes Produkt gekauft hat, sowie auf den getäuschten Investor, der nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde. Anhand von bereits entschiedenen und noch anhängigen Fällen zeigen einschlägige Expertinnen und Experten aus 13 europäischen und außereuropäischen Ländern, wie Behörden, aber auch private Kläger, schnell und effektiv gegen die Verletzung der Rechte von Verbrauchern und Kapitalanlegern vorgehen können.
Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im internationalen Vergleich
Die Tagung konzentriert sich auf spezifische Mechanismen zur Rechtsdurchsetzung, also auf die jeweiligen Befugnisse der Behörden einerseits sowie auf Sammel-, Gruppen- und Musterfeststellungsklagen, Abtretungsmodelle und andere Kollektivmaßnahmen andererseits. Gleichzeitig werden verschiedene rechtliche Aspekte der einschlägigen Verfahren analysiert, etwa Offenlegungsansprüche, Vermutungsregeln, die Frage der Schadenshöhe und die Schadensschätzung sowie Verjährungsfristen und die Bindungswirkung von Entscheidungen.
Eine „best practice“ für die europäische Ebene
Letztendlich zielt die Tagung darauf ab, Lösungsmodelle, die sich nicht als erfolgreich erwiesen haben, zu identifizieren und zu überdenken, sowie eine "best practice" herauszufiltern, die in einen Gesetzgebungsvorschlag auf europäischer Ebene übernommen werden sollte. Dabei werden die aktuellen EU-Richtlinienvorschläge berücksichtigt: „COM (2018) 184 final“ über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher sowie „COM (2018) 185 final“ zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften.
„Aufgrund der Kombination von internationaler und intradisziplinärer Forschung und der Fokussierung auf die überall ähnlichen Dieselskandalfälle sind wir uns sicher, dass unsere Tagung neue Erkenntnisse darüber liefern wird, wie das Verbraucher- und Kapitalmarktrecht effektiv durchgesetzt werden kann“, meint Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers.
Ein Projekt des EU-geförderten Jean-Monnet-Centre of Excellence “INspiRE
Möllers lehrt an der Universität Augsburg Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Gemeinsam mit seiner Münchner Kollegin Prof. Dr. Beate Gsell (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht der LMU) zeichnet er für das Konzept und die Organisation dieser Tagung verantwortlich, die Bestandteil des von ihm geleiteten und vom Erasmus+ Programm der Europäischen Union geförderten Jean-Monnet-Centre of Excellence “INspiRE“ (European Integration – Rule of Law and Enforcement) der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ist (siehe https://www.caplaw.eu/de/inspire/)
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Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos, Anmeldung an INspiRE@jura.uni-augsburg.de ist allerdings erbeten.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Beate Gsell
LMU München
Telefon +49(0)89-2180-2794
beate.gsell@jura.uni-munchen.de
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/g/gsell_beate/index.html
Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers
Universität Augsburg
Telefon +49(0)821-598-4516
thomas.moellers@jura.uni-augsburg.de
http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/
Weitere Informationen:
http://idw-online.de/de/attachmentdata71442.pdf (Tagungsflyer zum Download)