3. Speyerer Migrationsrechtstage: Aufenthaltsrecht und soziale Teilhabe von Unionsbürgern
Tagung vom 16. bis 17. September an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften
Nach der Rechtsprechung des EuGH soll die Unionsbürgerschaft der „grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sein, der ihnen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Anspruch auf rechtliche Gleichbehandlung vermittelt“. Auch die Freizügigkeit ist, unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, primärrechtlich verbürgt. Gleichwohl ist dieser weitgefasste Status im Sekundärrecht zahlreichen Beschränkungen unterworfen, sodass die sogenannten „wirtschaftlich Inaktiven“ faktisch keine gleichberechtigte Teilhabe genießen. Dies zeigt sich nicht nur in ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, sondern auch im beschränkten Zugang zu sozialen Rechten.
Die 3. Speyerer Migrationsrechtstage unternehmen eine Systematisierung der aufenthalts- und sozialrechtlichen Regelungen, die die Unionsbürgerschaft flankieren und gehen zugleich auf die praktischen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse von Unionsbürgern in der Bundesrepublik ein.
Eine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung i.S.v. § 15 FAO ist möglich.
Weitere Informationen:
http://www.uni-speyer.de/de/weiterbildung/weiterbildungsprogramm.php?seminarId=134