Entwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz: Regelungen zum Innovationsfonds bedürfen der Nachbesserung
Der Innovationsfonds, der die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland fördern soll, hat sich bewährt. Seine Weiterführung, wie im Referentenentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) des Bundesgesundheitsministeriums vorgeschlagen, ist daher grundsätzlich begrüßenswert. Doch noch immer gelangen neue Erkenntnisse aus der Forschung zu langsam und zu ungezielt in den medizinischen Versorgungsalltag. Zu diesem Schluss kamen die Referent*innen einer Veranstaltung des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung (DNVF e.V.) auf dem Hauptstadtkongress 2019.
Kritik übten die Expert*innen vor allem daran, dass künftig die Flexibilität bei der Auswahl der geförderten Projekte eingeschränkt werden soll; das führe zu einem geringeren Innovationspotenzial. Außerdem sollen für die ebenfalls durch den Innovationsfonds geförderte Versorgungsforschung nur noch 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen – für eine methodisch hochwertige Forschungsarbeit sowie die notwendige Erweiterung und Finanzierung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Versorgung sei es aber wichtig, das bisherige Fördervolumen beizubehalten. Auch die Praktikabilität des geplanten zweistufigen Auswahlverfahrens bei der Förderung neuer Versorgungsformen wurde in Frage gestellt.
Unter dem Titel „Vom Innovationsfonds in die Regelversorgung“ zogen die Referent*innen eine Bilanz der bisherigen Transferprozesse im Rahmen des Innovationsfonds und diskutierten notwendige Bedingungen für eine erfolgreiche Weiterführung.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, sprach sich für eine längere Förderdauer der Projekte und einen Transfer auch in Selektivverträgen mit Flächenwirkung aus. Transparenz und Verfügbarkeit aller Ergebnisse seien zu gewährleisten; auch aus nicht erfolgreichen Projekten könne man lernen. Die Entscheidung zur Umsetzung des Transfers der Projektergebnisse in die GKV-Versorgung sollte den zuständigen Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung obliegen. Eine zu starke thematische Steuerung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Begrenzung auf nur 15 Projekte im Bereich „Neue Versorgungsformen“ pro Förderjahr schränke die Flexibilität und letztlich das Innovationspotenzial ein. Kleinere, oft regionale Projekte, die häufig ein konkretes Verbesserungspotenzial für die Versorgung vor Ort aufweisen, werden dabei vernachlässigt.
Christian Igel, Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, hob hervor, dass die Beratungen der Selbstverwaltung im Innovationsausschuss von großer Konsensfähigkeit und Sachorientierung geprägt seien. Er befürwortete die geplante Übertragung der Haushaltsmittel in die Folgejahre. Der DVG-Entwurf sehe vor, dass Projekte schon drei Monate nach Vorlage des Abschlussberichtes eine Bewertung durch den Innovationsausschuss erhalten – dies sei administrativ schwer umsetzbar. Im zweistufigen Auswahlverfahren sehe er einen hohen zeitlichen Aufwand, der dazu führen könnte, dass im Jahr 2020 keine Projekte diese zweistufige Bewertung komplett durchlaufen und somit 2020 auch keine finale Förderzusage erhalten könnten.
Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann, stellvertretender Vorsitzender des DNVF e.V., stellte konkrete Beispiele für einen gelungenen Transfer von Innovationsfondsprojekten in die Regelversorgung vor. Sie zeigten, dass die Versorgungsforschung einen wesentlichen Beitrag zum Transfer in die Praxis leiste. Deshalb sollten künftig Mittel aus dem Innovationsfonds zur Förderung von Transferprojekten verwendet werden.
Prof. Dr. Karsten Dreinhöfer von der Charité Berlin forderte dazu auf, Versorgungsziele im Dialog der unterschiedlichen Interessengruppen zu konsentieren. Im Rahmen solcher Ziele können Indikationskriterien definiert werden, die dann auch eine bedarfsgerechte und patientenzentrierte Behandlung ermöglichen.
In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Prof. Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, der Vorsitzenden des DNVF. e.V., waren sich alle Teilnehmer*innen einig, dass eine stärkere Berücksichtigung offener Themenstellungen erhalten bleiben und dass keine frühzeitigen Themenfestlegungen stattfinden werden sollten. Das einstufige Auswahlverfahren habe sich bewährt und der Transfer der Versorgungsforschungsergebnisse in die Versorgung sollte gestärkt werden.
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (DNVF)
Der gemeinnützige Verein „Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V.“ (DNVF) wurde am 02. Mai 2006 in Berlin gegründet. Das Netzwerk entwickelte sich aus der Ständigen Kongresskommission des „Deutschen Kongresses für Versorgungsforschung“ (DKVF). In dieser Kommission waren insgesamt 33 sowohl medizinische (z.B. Kardiologie, Chirurgie), pflegerische als auch gesundheitswissenschaftliche (z.B. Medizinische Soziologie, Medizinische Psychologie) Fachgesellschaften beteiligt.
Das DNVF ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das allen Institutionen und Arbeitsgruppen offensteht, die mit der Sicherung der Gesundheits- und Krankenversorgung unter wissenschaftlichen, praktischen oder gesundheitspolitischen Gesichtspunkten befasst sind. Das DNVF hat es sich zum Ziel gesetzt, die an der Versorgungsforschung im Gesundheitswesen beteiligten Wissenschaftler*innen zu vernetzen, Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammenzuführen sowie die Versorgungsforschung insgesamt zu fördern. https://www.netzwerk-versorgungsforschung.de