Antrittsvorlesung: Prof. Jelena Zumbach zur Juniorprofessorin für Familienrechtspsychologie an der PHB ernannt
Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) hat zum Sommersemester 2019 den deutschlandweit ersten Lehrstuhl für Familienrechtspsychologie eingerichtet. Mit ihrer Antrittsvorlesung am 6. Juni 2019 hat Prof. Jelena Zumbach offiziell die entsprechende Juniorprofessur übernommen. In ihrer Vorlesung präsentierte Prof. Zumbach Einblicke in die Forschung zur Entstehung und Bedeutung kindlicher Willenshaltungen – ein Thema, zu dem empirisch-psychologische Erkenntnisse bisher kaum vorliegen.
Sie lehrt schon seit einigen Monaten an der Psychologischen Hochschule Berlin – mit ihrer Antrittsvorlesung am 6. Juni ist Prof. Jelena Zumbach nun aber auch offiziell Inhaberin der Juniorprofessur für Familienrechtspsychologie an der PHB. In ihrer Antrittsvorlesung stellte Prof. Zumbach eine Pilotstudie zur Entstehungsprozessen von kindlichen Willenshaltungen vor, die unter ihrer Mitwirkung an der Universität Oldenburg entstanden war. Anschließend präsentierte sie Ausblicke auf ihre künftige Forschungsarbeit an der PHB, die sich mit den längsschnittlichen Einflüssen psychischer und entwicklungsrelevanter Merkmale im Rahmen psychologische Begutachtungen im Familienrecht befassen wird.
Prof. Siegfried Preiser, Rektor der PHB, überreichte im Anschluss die Ernennungsurkunde. Psychologinnen und Psychologen, die familienrechtspsychologische Gutachten erstellen, gäbe es viele in Deutschland, so Preiser in seiner Laudatio. Die wissenschaftliche Fundierung der Familienrechtspsychologie jedoch brauche in Deutschland verstärkte und neue Impulse. „Wir sind stolz und glücklich, dass wir mit Frau Zumbach eine wissenschaftliche Expertin auf diesem Gebiet gewinnen konnten und dass wir mit ihrer Forschung in der Zukunft an der PHB wichtige Grundlagen für die Berücksichtigung des angestrebten Kindeswohls bei familienrechtlichen Entscheidungen entwickeln können“, so Preiser abschließend.
Mit der Einrichtung der Juniorprofessur möchte die PHB die Forschung in der Familienrechtspsychologie fördern. Dieser gesellschaftlich wichtige Bereich ist bislang an staatlichen Universitäten überhaupt nicht vertreten. Will man aber die vielfach angemahnte Verbesserung der Qualität familienrechtlicher Gutachten erzielen, reicht die Formulierung von Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachten nicht aus. Diese führen im optimalen Fall dazu, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Praxis umgesetzt werden. Wird eine Weiterentwicklung der Qualität familienrechtlicher Gutachten angestrebt, ist es notwendig, auch in familienrechtspsychologische Forschung zu investieren.
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