Feierliche Unterzeichnung der Zielvereinbarungen zwischen dem Freistaat und den bayerischen Hochschulen
Frauenförderung, Digitalisierung, Vernetzung in das urbane und regionale Umfeld – das sind einige der Schwerpunkte der neuen Zielvereinbarungen zwischen dem Freistaat Bayern und den staatlichen Hochschulen, die heute unterzeichnet wurden. Der Freistaat Bayern sichert in den Zielvereinbarungen für die Jahre 2019 bis 2022 den staatlichen Hochschulen verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre zu. Im Gegenzug verpflichten sich die bayerischen Hochschulen zu verschiedenen Maßnahmen, um ihr Profil zu schärfen und den Anteil qualifizierter Frauen bei Professuren zu erhöhen.
Schulterschluss bei der Weiterentwicklung der Hochschullandschaft
Die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) unterzeichneten am 08.07.2019 in der Münchner Pinakothek der Moderne gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen der Universitäten sowie Kunst- und Musikhochschulen feierlich die neuen Zielvereinbarungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. „Mit den Zielvereinbarungen definieren unsere Hochschulen ihre Zukunft! Das ist ein wegweisender Schritt für den Wissenschaftsstandort Bayern und die gesamte Hochschulfamilie. Wir begleiten ihn kraftvoll: Allein in den ersten beiden Jahren Laufzeit stellen wir 71 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds zur Verfügung. So schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass jede Hochschule ihre strategischen Ziele erreichen und ihr Profil weiter schärfen kann“ resümierte Staatsminister Bernd Sibler. Für ihn läute der heutige Tag eine neue Epoche ein: „Noch nie haben wir – ausgehend von unserer Entwicklungsplanung im Innovationsbündnis 4.0 – in den Zielvereinbarungen eine so deutliche Vision entwickelt, wie sich unsere Hochschulen für die Zukunft aufstellen können. Besonders wichtig war mir dabei, dass sich alle der Frauenförderung verschreiben!“ Er freue sich über das erfolgreiche partnerschaftliche Verhältnis zwischen Hochschulen und Freistaat: „Die heute unterschriebenen Zielvereinbarungen sind der beste Beweis dafür, dass wir im Schulterschluss an der Weiterentwicklung unserer Hochschullandschaft arbeiten wollen!“, so Sibler weiter. Die Zielvereinbarungen verfügen über eine vierjährige Laufzeit. In ihnen wurden die Handlungsfelder des im Juli 2018 verabschiedeten Innovationsbündnisses 4.0 für jede Hochschule individuell festgelegt.
Verlässliche Rahmenbedingungen für HAWs
Für die Erreichung der vereinbarten Ziele stehen den 17 staatlichen HAWs aus dem Innovationsfonds finanzielle Mittel von über 17 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Die Vorsitzende des Verbands der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Präsidentin der Hochschule Neu-Ulm, Prof. Dr. Uta M. Feser, bedankte sich herzlich bei Staatsminister Sibler für die Unterstützung bei der Profilierung der Hochschulen sowie die nun geschaffene Planungssicherheit. „Diese Mittel benötigen die HAWs dringend, um ihren vielfältigen strategischen Aufgaben in Lehre, angewandter Forschung unter dem Stichwort ‚Wissenschaft nutzbar machen‘ und im Transfer nachkommen zu können“.
Verankerung der Forschung als Aufgabe im Hochschulgesetz erforderlich
„Die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben ihre Stärke im Forschungs- und Wissenstransfer mit ihrem Erfolg im Bund-Länder-Wettbewerb ‚Innovative Hochschule‘ bereits klar unter Beweis gestellt – das haben wir aus eigenen Ressourcen geschafft“ betonte Prof. Dr. Uta M. Feser. „Die Hochschulen wollen durch Forschungs- und Transferkompetenz in relevanten Zukunftsfeldern wie der Künstlichen Intelligenz, der Digitalisierung, aber auch der gesellschaftlichen Transformation zur Innovationsfähigkeit und damit zum Wohlstand Bayerns beitragen. Daher benötigen wir dringend eine Verankerung der angewandten Forschung als eigenständige Aufgabe im Hochschulgesetz“ so
Prof. Dr. Uta M. Feser abschließend.
Zielvereinbarungen als zentrales Instrument der Hochschulsteuerung
Der Freistaat schließt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen mit den 32 staatlichen Hochschulen seit 2005 Innovationsbündnisse und auf diesen basierend jeweils bilaterale Zielvereinbarungen ab. Zentrale Handlungsfelder sind u.a. die Sicherstellung erforderlicher Ausbildungskapazitäten bei anhaltend hohen Studierendenzahlen, die Gewährleistung eines diversifizierten Studienangebots, nationale und internationale Vernetzung sowie Digitalisierung. Übergeordnetes Ziel des Freistaats ist es, die Leistungsfähigkeit und das hohe Niveau der bayerischen Hochschullandschaft zu sichern und auszubauen.