Spezialist/innen für Immobilien- und Vollstreckungsrecht sind gesucht

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Für das Wintersemester 2019/2020 sind Bewerbungen für den Masterstudiengangstudiengang Immobilien- und Vollstreckungsrecht noch möglich.
Laut Statistischem Bundesamt hat die Immobilien- und Grundstücksbranche im Jahr 2017 in Deutschland Umsätze in Höhe von 155,3 Milliarden Euro erzielt. Entsprechend hoch ist der Beratungsbedarf, Tendenz steigend. Die Immobilienwirtschaft, Banken, Versicherungen und zunehmend international agierende Wirtschaftskanzleien und Unternehmensberatungen suchen Fachkräfte mit juristischem Spezialwissen, wirtschaftlichem Denken und ergebnisorientierter Kreativität. Immobilienrechtler/innen werden auch von privaten und öffentlichen Verwaltungen und Verbänden nachgefragt.
Der anwendungsorientierte Masterstudiengang „Immobilien- und Vollstreckungsrecht“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin vermittelt diese Kombination aus juristischem und betriebswissenschaftlichem Knowhow. Bewerbungen zum Wintersemester 2019/2020 für das in seiner Form in Deutschland einmalige dreisemestrige Aufbaustudium sind noch möglich. Studienbeginn ist der 1. Oktober 2019
Durch den Einstieg in verschiedene Rechtsgebiete als Grundlage für den Erwerb der praxisrelevanten Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft qualifiziert das Programm Absolvent/innen als Expert/innen und zur Übernahme von Führungsaufgaben. Bewerbungsvoraussetzung ist ein erster akademischer Abschluss eines rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Studiengangs.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Kontakt
Monika Timm
Immatrikulation
Tel. +49 (0)30 30877-2726
E-Mail: monika.timm@hwr-berlin.de
Weitere Informationen:
http://Weitere Informationen zum Studiengang
http://www.hwr-berlin.de/fachbereich-rechtspflege/studiengaenge/immobilien-und-vollstreckungsrecht/