Akkreditierungsrat entscheidet über 86 Akkreditierungsanträge mit 206 Studiengängen
Am Dienstag, den 17.09.2019, hat der Akkreditierungsrat in Frankfurt a.M. seine 101. Sitzung abgehalten. Zur Entscheidung standen 86 Anträge auf Programmakkreditierung, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 206 Studiengänge umfassten. Alle Anträge wurden behandelt und, teils unter Auflagen, positiv entschieden.
Die Bescheide werden in der kommenden Woche versandt werden. Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Reinhold R. Grimm, kommentiert hierzu:
„Zwei Gesichtspunkte möchte ich hervorheben. Erstens hat der Akkreditierungsrat erstmals ein Antragsvolumen bearbeitet, das zukünftig die Regel werden wird. Zweifel, ob er diese Aufgabe quantitativ werde bewältigen können, sind nunmehr widerlegt. Ich danke den Ratsmitgliedern und der Geschäftsstelle für ihr Engagement.
Zweitens sind sämtliche Anträge digital eingereicht und bearbeitet worden. Das ELektronische Informations- und AntragsSystem („ELIAS“) hat sich unter Volllast bewährt. Mein Dank gilt der Bonner Softwarefirma ProUnix, die die EU-weite Ausschreibung gewonnen hat und uns seitdem als überaus kompetenter Partner zur Seite steht. Softwareentwicklung made in Germany, im Zeit- und Kostenrahmen, ist möglich!“
Der Akkreditierungsrat hat zudem Anforderungen an die Qualitätsberichte von system-akkreditierten Hochschulen verabschiedet, die Evidenz, Plausibilität und Transparenz als zentrale Elemente vorsehen. Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat die Grundlagen für ein internes Qualitätsmanagement auf Basis des Leitbilds der Stiftung Akkreditierungsrat und der European Standards and Guidelines (ESG) beschlossen. Zum Qualitätsmanagement gehört eine extern besetzte Beschwerdekommission, die in Frankfurt eingesetzt wurde. Sie berät Einsprüche und Beschwerden und legt dem Akkreditierungsrat eine Beschlussempfehlung zur abschließenden Entscheidung vor. Informationen zu Qualitätsberichten, internem QM und Beschwerdekommission werden in der kommenden Woche auf der Webseite der Stiftung bereitgestellt werden.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
Weitere Informationen:
http://www.akkreditierungsrat.de/
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