Die gesetzliche Regulierung des Sicherheitsgewerbes: ein Statement von Branchenexperte Prof. Dr. André Röhl
In der aktuellen Berichterstattung um ein Gesetz zur Regulierung des Sicherheitsgewerbes stehen vorrangig zwei Aspekte im Mittelpunkt: der Wechsel der Zuständigkeit für das private Sicherheitsgewerbe vom Bundeswirtschafts- zum Bundesinnenministerium und die Verschärfung der Auswahlkriterien für künftige Sicherheitsmitarbeiter.
Unabhängig von der spezifischen Fragestellung der ministeriellen Zuordnung darf dabei aber nicht übersehen werden, dass es sich bei dieser Diskussion nicht ausschließlich um spezifisch deutsche Fragestellungen handelt. Auch in anderen europäischen Staaten, wie etwa in Großbritannien, wird die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und privaten Sicherheitsunternehmen intensiv diskutiert. Dabei steht insbesondere die Optimierung der Schnittstelle zwischen (privatwirtschaftlichen) Kritischen Infrastrukturen, ihren privatwirtschaftlichen Zulieferern und den beteiligten Sicherheitsunternehmen einerseits und den staatlichen Sicherheitsbehörden andererseits im Fokus. Ähnliches gilt für die Zusammenarbeit von Sicherheitsgewerbe und Behörden bei Großveranstaltungen.
Bezüglich der Durchführung der Fach- und Zuverlässigkeitsprüfungen ist eine Verschärfung der Kriterien ohne Zweifel zu begrüßen. Gleichzeitig darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Qualität einer Sicherheitsdienstleistung nicht allein durch den Wissens- oder Bildungsstand der einzelnen Mitarbeiter beeinflusst wird. Vielmehr ist eine Handlungsbefähigung erforderlich, die auch werte- und erfahrungsbasiert ist. Hier sind kompetente Führungskräfte gefordert, die unmittelbar eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung sicherstellen oder mittelbar durch geeignete Personalentwicklung ermöglichen.
Im Studiengang Sicherheitsmanagement der NBS Northern Business School – University of Applied Sciences werden den Studierenden neben breitgefächerten fachlichen Kompetenzen auch Kenntnisse zu betriebswirtschaftlichen, juristischen oder sozialpsychologischen Themen vermittelt. Auf diese Weise werden die Studierenden in die Lage versetzt, Sicherheit in einer Organisation als ganzheitliche Aufgabe wahrzunehmen.
Originalpublikation:
https://www.nbs.de/die-nbs/aktuelles/news/details/news/die-gesetzliche-regulierung-des-sicherheitsgewerbes-ein-statement-von-branchenexperte-prof-dr-and/