Selbstbestimmung ein Menschenrecht – Psychiatrie im Wandel
Alle Menschen mit psychischen Erkrankungen haben dasselbe Recht auf bestmögliche medizinische und therapeutische Versorgung wie Patienten mit anderen Krankheiten. Dies gilt auch, wenn ihre Teilhabe am sozialen Leben eingeschränkt ist und sie nicht in der Lage sind, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. In der Psychiatrie wird deshalb intensiv nach Wegen gesucht, wie Patienten darin unterstützt werden können, ihre Selbstbestimmungsrechte in vollem Umfang wahrzunehmen. Die assistierte Entscheidungsfindung bildet dabei eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche soziale Teilhabe und ist von daher ein wichtiger Bestandteil jeder zeitgemäßen psychiatrischen Versorgung.
Ziel psychiatrischer und psychotherapeutischer Hilfen ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Leben ohne belastende Symptome und soziale Einschränkungen zu ermöglichen. Gleichzeitig hat jeder Mensch das Recht, selbst zu entscheiden, was für ihn das Beste ist und welche Hilfe er im Falle einer psychischen Erkrankung annimmt. Ist die Fähigkeit zur Selbstbestimmung jedoch vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt, stellt das alle Beteiligten in der psychiatrischen Versorgung vor große Herausforderungen. Insbesondere, wenn ein Patient sich oder andere gefährdet und medizinische Interventionen ablehnt, geraten Ärzte und Therapeuten oftmals in ein ethisches Dilemma angesichts der Pflicht, den Willen des Patienten zu achten und sich gleichzeitig für das Wohlergehen des Patienten einzusetzen. „Der Schlüssel ist in diesem Fall die partizipative oder auch assistierte Entscheidungsfindung, die den Patienten in seiner Autonomie unterstützt und ihm hilft, eigene Behandlungsentscheidungen zu treffen“, betont Professor Thomas Pollmächer, President Elect der DGPPN. „Hier hat sich die psychiatrische Praxis in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Es gibt zahlreiche Belege, dass Gewalt und Aggression in der Psychiatrie entgegengewirkt werden kann. Aber das ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch ein Auftrag der Politik, wenn es darum geht, die Personalsituation in den Kliniken zu verbessern“, so Pollmächer weiter.
Was konkret getan werden kann, wenn psychische Erkrankungen in Einzelfällen die Selbstbestimmungsfähigkeit des Patienten einschränken, darüber berät die DGPPN seit Jahren intensiv mit Betroffenen, Angehörigen und der Politik.
Mit einem eigenen Aktionsplan knüpft sie an die Forderungen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) an. Er legt fest, was Mitglieder und Gremien der Fachgesellschaft im Rahmen der Versorgung, Forschung, Lehre und Wissenschaft tun können, um eine gleichberechtigte, selbstbestimmte psychiatrische Versorgung aller Menschen zu gewährleisten und ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Die Fachgesellschaft folgt damit der Überzeugung, dass es Teil der Identität einer modernen Psychiatrie sein muss, sich intensiv mit den ethischen und menschenrechtlichen Grundlagen des Faches auseinanderzusetzen. Es ist für alle in der Psychiatrie Tätigen Pflicht und Chance zugleich, dem einzelnen psychisch erkrankten Menschen und seinen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.
Originalpublikation:
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2019.html