Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet
Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge können via Hochschulstart für das Sommersemester 2020 noch bis einschließlich 15. Januar abgesetzt werden.
Dortmund, 08.01.2020. Es ist wieder so weit: Das Zeitfenster zur Abgabe von Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Serviceportal "Hochschulstart" (www.hochschulstart.de) schließt traditionell am 15.01. um 23:59 Uhr. Wer sich also für ein Medizinstudium oder andere gefragte Studiengänge interessiert, sollte diesen wichtigen Termin im Auge behalten.
Die Bewerbung erfolgt in diesem Jahr erstmals über das neue Integrierte Verfahren von Hochschulstart, das den Bewerbungsweg für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (zum Sommersemester also Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) mit dem Ablauf des Dialogorientierten Serviceverfahrens für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge (wie bspw. Psychologie oder Rechtswissenschaften) vereint.
Das kombinierte Verfahren und alle damit einhergehenden Neuerungen werden auf der neuen Hochschulstart-Homepage natürlich im Detail erläutert. Die Stiftung für Hochschulzulassung wünscht allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg bei ihrem Weg ins Studium!