Nur jedes fünfte Krankenhaus mit Abteilung für Neurologie oder Neurochirurgie kann eine Neurointensivstation anbieten
Die strukturelle Entwicklung in Deutschland ist so, dass eigenständige Neurointensivstationen immer seltener werden. Neurointensivpatienten werden dann in der Regel auf interdisziplinären Intensiveinheiten behandelt. Wie eine jüngere Auswertung an deutschen Krankenhäusern jedoch zeigte, kann nur jedes fünfte Krankenhaus mit einer Abteilung für Neurologie oder Neurochirurgie auch eine eigenständige Neurointensivstation anbieten. Die DGNI fordert, dass diese hochspezialisierten Mediziner in der Behandlung der o.g. Krankheitsbilder genau so präsent sein sollten, wie Spezialisten in anderen intensivmedizinischen Bereichen.
Neurointensivmediziner behandeln Patienten mit schweren Erkrankungen des Nervensystems (Gehirn, Rückenmark und Nervengeflecht). Zu den häufigsten Erkrankungen gehören Schlaganfälle, Blutungen im Gehirn oder in den Zwischenräumen des Gehirns durch den Riss von Aussackungen eines Blutgefäßes (Intrazerebrale Blutung, Subarachnoidalblutung), Hirntumore und Schädel-Hirn-Traumata. Des Weiteren behandeln die Mediziner Infektionen wie bakterielle Hirnhautentzündung, Krampfanfälle, die schwer zu durchbrechen sind (Status epilepticus), Nerven- und Muskelerkrankungen mit schweren Lähmungen (Myasthenia gravis, Guillain-Barré-Syndrom), Verletzungen oder Tumore der Wirbelsäule sowie alle Komplikationen, die mit neurologischen und neurochirurgischen Erkrankungen einhergehen. Die Fachärzte, meist Neurologen oder Neurochirurgen, führen in Zusammenarbeit mit Neuroradiologen interventionelle Behandlungen beim akuten ischämischen oder hämorrhagischen Schlaganfall durch, wie z.B. die mechanische Thrombektomie, Stentversorgung und Aneurysmaversorgung. Zudem steht das Thema Organspende und die damit verbundene Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ganz hoch auf der politischen und fachlichen Agenda. Diese Kernkompetenzen sind Alleinstellungsmerkmale der Neurointensivmediziner.
Neurointensivmedizin ist eine Auseinandersetzung mit schwersten Erkrankungen des Gehirns, die sehr oft mit erheblichen Funktionsausfällen verbunden sind. In diesem Zusammenhang begleiten ethische Fragen die neurointensivmedizinisch tätigen Ärzte in ihrem Alltag, auch im Spiegel der Gesellschaft. Nahezu jeder diagnostische oder therapeutische Schritt ist auch von Fragen begleitet, wie z.B. „Welches Leben erwartet den Patienten nach der Neurointensivtherapie? Wie wird der Einzelne mit Behinderung, mit Pflege etc. zurechtkommen?“.
Der größte Fachkongress dazu, die ANIM – Arbeitstagung NeuroIntensivMedizin als gemeinsame Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI) und der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) findet vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 statt. Drei Tage lang treffen sich in der Gartenhalle in Karlsruhe über 1300 Ärzte und Pflegefachkräfte zu einem umfassenden Update im Bereich der neurologischen und neurochirurgischen Intensiv- und Notfallmedizin.
Ein Drittel aller Notfallpatienten profitiert von neurologischer Expertise
Die strukturelle Entwicklung in Deutschland ist so, dass eigenständige Neurointensivstationen immer seltener werden. Neurointensivpatienten werden dann in der Regel auf interdisziplinären Intensiveinheiten behandelt. Dies bereitet der Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI) insofern Sorge, dass der Qualitätsanspruch im Rahmen der fachspezifischen Versorgung hoch ist. Neben der anästhesiologischen, der internistischen und pädiatrischen Intensivmedizin ist die Neurointensivmedizin einer der vier wichtigen Eckpfeiler in der Behandlung Schwersterkrankter. Wie eine jüngere Auswertung an deutschen Krankenhäusern jedoch zeigte, kann nur jedes fünfte Krankenhaus mit einer Abteilung für Neurologie oder Neurochirurgie auch eine eigenständige Neurointensivstation anbieten. Die Anforderungen für das Betreiben und die wirtschaftliche Abrechnung der Intensivkomplexpauschalen sind hoch. Deutschlandweit besteht ein dringender Bedarf an Neurointensivmedizinern. Die DGNI fordert, dass diese hochspezialisierten Mediziner in der Behandlung der o.g. Krankheitsbilder genau so präsent sein sollten, wie Spezialisten in anderen intensivmedizinischen Bereichen. Nach Expertenmeinung könnte rund ein Drittel aller Patienten, die als Notfälle in eine zentrale Notaufnahme kommen (und hiervon die Hälfte auf eine Intensivstation), von dieser Expertise profitieren.
Neurointensivmedizin als „ökonomischer Kernfaktor“
Die Neurointensivmedizin integriert Patientenversorgung und Wissenschaft, Forschung, Lehre und auch die Ökonomie. Das Vorhandensein einer Neurointensivstation ist ein wichtiger Auswahlfaktor für ein Krankenhaus, d.h. ein relevanter Faktor für die initiale Zuweisung bzw. sekundäre Verlegung von Patienten. Andererseits bindet diese Versorgung auch spezialisierte Ärzte und Pflegekräfte. Ist die Neurointensivmedizin damit ein „ökonomischer Kernfaktor“ im modernen Krankenhausbetrieb? „Sie ist zumindest ein abrechnungsrelevant günstiger Kostenfaktor für ein Krankenhaus“, sagt Neurochirurg Prof. Oliver Sakowitz. Die Versorgung von Hirnblutungen etwa oder Schlaganfällen könne mitunter besser abgerechnet werden als z.B. von Unfallverletzungen. „Durch das Angebot einer neurointensivmedizinischen Versorgung wird ein Krankenhaus nicht reich. Neurointensivmedizin ist teuer und braucht Ressourcen – dessen sollte man sich bewusst sein. In meinem Vortrag auf der ANIM stelle ich die Rechnung auf ´was wie viel kostet` und ´was wie viel bringt`“, so der amtierende DGNI-Präsident Prof. Oliver Sakowitz.
Neurointensivmedizin muss interdisziplinär aufgestellt sein
Im Großen und Ganzen sind sich die Spezialisten jedoch einig: Intensivmedizin entsteht aus dem Dialog der Fachdisziplinen und lebt von der Bereitschaft der Beteiligten, sich auf das Fachgebiet der jeweiligen Partner einzulassen. Eine zu eingeschränkte Sichtweise ist hierbei nicht zielführend. Zusätzlich bedarf es einer Unterscheidung zwischen der organisatorischen und der fachlichen Einordnung: Sobald eine Disziplin allein sowohl die organisatorische als auch die fachliche Leitung hat, besteht die Gefahr einer etwas eingeschränkten Sichtweise auf die Behandlung. „Hieraus ergeben sich ggf. erhebliche therapeutische Konsequenzen für den Patienten. Eine monodisziplinäre Intensivmedizin mag weniger fachliche Diskussionen hervorrufen, stellt jedoch nur auf den ersten Blick die einfachere, aber für den Patienten sicherlich eine schlechtere Variante dar. Bei den sehr aufwendigen strukturellen Herausforderungen für die Intensivmedizin bedarf es einer hauptamtlichen intensivmedizinischen Leitung, die ausschließlich intensivmedizinisch arbeitet. Diese Leitung sollte im fachlich interdisziplinären Kontext arbeiten, unabhängig von welcher Fachdisziplin sie oder er ursprünglich stammt“, betont Dr. Rainer Kram, Leiter der interdisziplinären Operativen Intensivstation am Universitätsklinikum Düsseldorf. Hier ginge es auch darum dem Vorurteil entgegenzutreten, dass sich die Fachdisziplinen zunächst hauptsächlich auf ihr scheinbar ureigenes Fachgebiet beschränken, also der Chirurg sich nur um die operativen Belange und der Anästhesist sich nur um die scheinbar ureigenen intensivmedizinischen Belange kümmert.
Über die unterschiedlichen Ausrichtungen und Anforderungen – sowohl von außen als auch innerhalb der Krankenhausstrukturen – diskutieren auf der ANIM 2020 in Karlsruhe Experten verschiedener Fachrichtungen in einem Symposium am 31. Januar von 8.00 - 9.30 Uhr.
Das komplette Programm der ANIM finden Sie auf der Homepage www.anim.de. Den Festvortrag über Recht und Hirn, Rechtsstaat und Intensivmedizin hält Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes. Er findet am 31. Januar 2020 um 10 Uhr im Rahmen des Präsidentensymposiums statt. Journalisten sind herzlich zur Teilnahme am Kongress generell eingeladen! Die Akkreditierung ist auf der Kongress-Homepage möglich. Wenden Sie sich bei Fragen gern an den Pressekontakt.
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