Studierende besuchen EU-Parlament und stellen Datenschutz-App vor
Studierende der Fakultät Kommunikation und Umwelt an der Hochschule Rhein-Waal besuchten unter der Leitung von Professor Dr. Dirk Bruckmann und Professor Dr. jur. Dieter Kopetz das Europäische Parlament in Brüssel. Dabei trafen sie auch einen Vertreter der Kontrollbehörde des Europäischen Datenschutzbeauftragten und stellten ihm ihre entwickelte „EU Data Protection App“ vor. Die 28 EU-Mitgliedsstaaten haben bereits großes Interesse signalisiert.
Kleve/Kamp-Lintfort, 31. Januar 2020: Jede Menge Fragen hatten Studierende des Studiengangs Mobilitiy and Logistics sowie International Business and Social Sciences bei ihrem Besuch in Brüssel an den Europaabgeordneten Jens Geier. So interessierte sie beispielsweise, wie die rechtlichen Entscheidungen des EU-Parlaments in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden oder wie die Prozesse aufgrund der zwei Sitze in Brüssel und in Straßburg gestaltet sind. Neben der Fragerunde standen auch ein Vortrag über die Funktion und Geschichte des EU-Parlaments sowie die Besichtigung des Besucherzentrums „Parlamentarium“ auf der Tagesordnung. Begleitet wurden die Studierenden von Professor Dr. Dirk Bruckmann, Professor für Verkehrslogistik, und Professor Dr. jur. Dieter Kopetz, Professor für IT-Recht.
Darüber hinaus trafen die Studierenden auch Thomas Zerdick, Leiter des Referats IT Policy der europäischen Kontrollbehörde Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDPS). Ausführlich stellte er die Arbeit des EDPS und die Gefahren für IT-User vor. Im Gepäck hatten die Studierenden für den Leiter ihre frisch entwickelte „EU Data Protection App“ sowie ein dazugehöriges Plakat.
Konzipiert wurde die App unter der Leitung von Professor Kopetz im Rahmen des interdisziplinären Projekts "IP 24", das für Studierende im fünften Fachsemester an der Fakultät Kommunikation und Umwelt angeboten wird. Sie soll für die Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedsstaaten eine Art "erste Hilfe für Datenschutz" bieten, indem sie die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden und das Datenschutzgesetz aufführt. Dies erleichtert von Datenmissbrauch Betroffenen die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Aufsichtsbehörde und vermittelt ihnen die nötigen Inhalte aus dem jeweiligen nationalen Datenschutzgesetz, welches die EU-Datenschutz-Grundverordnung von 2018 umsetzt. Ergänzend finden sich Angaben zu den wichtigsten Rechtsfällen bei Gericht. Die europäischen Datenschutzbehörden können die App als Adressverzeichnis der Amtskollegen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Europa nutzen. Die App soll weiterentwickelt und mindestens jährlich aktualisiert werden. Das Plakat enthält eine Kurzbeschreibung sowie den QR-Code für einen kostenlosen Download und soll in der Kontrollbehörde an geeigneter Stelle aufgehängt werden. Zerdick zeigte sich sehr angetan von der Idee und der Ausführung der App. Inzwischen bekunden weitere Vertreterinnen und Vertreter der 28 EU-Mitgliedsstaaten großes Interesse.