Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie – neue Approbationsordnung im Bundesrat modifizieren
Am morgigen Freitag, 14. Februar 2020, steht im Bundesrat die Approbationsordnung für das neu geschaffene Psychotherapie-Studium zur Abstimmung. Das universitäre Studium endet mit dem Master und der Möglichkeit zur staatlichen Prüfung, mit der die Behandlungserlaubnis als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erlangt wird. Die systemischen Fachverbände DGSF und SG fordern, dass die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Approbationsordnung nur in abgeänderter Form verabschiedet wird. Entsprechende Vorschläge sind als Änderungsanträge von den zuständigen Ausschüssen eingebracht worden.
Der Gesetzgeber stellt mit der Approbationsordnung die Weichen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Studium erlernen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entscheidung, welche psychotherapeutischen Grundorientierungen (systemisch, psychodynamisch, humanistisch und verhaltenstherapeutisch) die Studierenden kennenlernen können.
Der Entwurf der Approbationsordnung stützt sich auf die bestehenden Strukturen des Studiums Psychologie. Dies scheint aus struktureller und finanzieller Sicht sinnvoll. Jedoch sind nahezu alle Lehrstühle in Klinischer Psychologie in Deutschland von Professorinnen und Professoren mit verhaltenstherapeutischer Orientierung besetzt. Psychodynamische Verfahren und die neu in das Versorgungssystem aufgenommene Systemische Therapie sind in der Hochschullehre kaum vertreten. Wird nun versäumt, mit der Approbationsordnung zur Verfahrensvielfalt zu verpflichten, wird die einseitige Festlegung auf Verhaltenstherapie an den Universitäten auch für die kommenden Jahre untermauert.
Dies bildet in keiner Weise den Wunsch der Profession ab, die sich mehrfach und mit übergroßer Mehrheit für eine breite Verfahrensvielfalt im Studium ausgesprochen hat. Auch die verhaltenstherapeutischen Verbände haben sich dieser Forderung angeschlossen. Durch zwingende Vorgaben in der Approbationsordnung gibt es nun die Chance, Verfahrensintegration und Vielfalt zu fordern und zu fördern. Lehrende für Systemische Therapie stehen den Universitäten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Dr. Filip Caby, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), fordert: „Die sozialrechtliche Anerkennung Systemischer Therapie als Richtlinienverfahren zeigt: Systemische Therapie ist ein hochwirksames Psychotherapieverfahren, welches bereits im Studium von Vertreterinnen und Vertretern ihres Faches gelehrt werden muss. Nur so haben Studierende die Möglichkeit zu entscheiden, in welchem Verfahren sie nach dem Studium eine vertiefte Weiterbildung machen möchten.“
Die Approbationsordnung entscheidet über den Ausbildungsweg künftiger Generationen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ab 2020 ihr Studium aufnehmen. Ein Lichtblick in der Approbationsordnung sind die von den zuständigen Ausschüssen eingebrachten Veränderungsanträge, die wenigstens an einigen Stellen vorschreiben, dass Lehre und Anleitung von den dafür ausgebildeten Fachpersonen im jeweiligen Verfahren durchgeführt werden müssen.
Dazu betont Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG): „Die Vermittlung von Grundlagen, Haltungen und Kompetenzen verschiedener psychotherapeutischer Verfahren ist schon im Studium sicherzustellen. Nur so ist der Weg hin zu einer unterschiedliche Perspektiven nutzenden Psychotherapie gegeben. Ein Blick aus lediglich einer Richtung, wie er mit einer Approbationsordnung realisiert würde, in der Theorie und Praxis nur eines Verfahrens gelehrt und angeleitet werden, reicht bei weitem nicht aus um Patientinnen und Patienten gerecht zu werden.“
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https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/vorschlag-zur-aenderung-ergaenzung-der-psychthappro
https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/stellungnahme-der-systemischen-fachgesellschaften-sg-und-dgsf-zum-referentenentwurf-der-psychth-appro