Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zur Verschiebung planbarer Operationen in der COVID 19 Pandemie
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt alle Bemühungen, die Ausweitung der Virus- Infektionen zu verzögern, um alle Ressourcen unseres Gesund-heitssystem zur Behandlung der schweren Krankheitsverläufe zur Verfügung stellen zu können.
Hierzu dienen:
1. Die Aufteilung der stationären und ggfs. ambulanten Einrichtungen und des Per-sonals in COVID und NON-COVID Behandlungseinheiten, entsprechend den Empfeh-lungen des RKI. Hierzu gehört die sorgfältige Identifizierung von jeweils geeignetem Personal unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Risikos.
2. Die befristete Verschiebung planbarer Operationen nach dem Willen von Bun-des- und Landesbehörden, um genügend Intensiv-Betten und Beatmungsplätze für schwere Corona-Fälle vorzuhalten und eine Triage wie derzeit in Italien oder Spanien zu vermeiden. Hierdurch können auch personelle Ressourcen freigesetzt und damit zur Verfügung gestellt werden.
Beide Maßnahmen stellt die Chirurgie und ihre leitenden Ärzte vor erhebliche Heraus-forderungen. Schnell ist die Frage aufgekommen, welche Operationen und welche Ein-richtungen besonders von den Verschiebungen betroffen sind bzw. wie lange man solche Eingriffe medizinisch vertretbar verschieben kann?
Die Notfallbehandlung ist und darf hiervon nicht betroffen sein.
Die Leitlinie der Bundesregierung, persönlichen Kontakte auf das unbedingt notwendi-ge Maß zu reduzieren gilt auch für das chirurgische Fachpersonal. Allein aus diesem Grund gilt die Verschiebung von geplanten Eingriffen für alle stationären und ambulanten Einrichtungen unabhängig davon, ob sie für die Behandlung von schweren COVID 19 Fällen geeignet oder zugelassen sind.
Wie lange planbare Operationen verschoben werden können, hängt von der zugrunde-liegenden Diagnose und der auszuführenden Operation ab. Dies ist bei der Fächer-und Indikationsvielfalt im Gebiet Chirurgie generell nicht zu beantworten und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten betragen.
Allerdings sollte das Sterblichkeitsrisiko der Verschiebung eines Eingriffes nicht höher sein als das einer schweren krankenhauspflichtigen COVID 19- Erkrankung.
Es ist nicht möglich, die Eilbedürftigkeit bzw. Verschiebbarkeit eines chirurgischen Eingriffs allein an der Frage der fehlenden Lebensgefahr oder einem Organverlust zu definieren. Während einige Fälle auf lange Sicht verschoben werden können, ist die Mehrheit der Fälle durch die Progression der zugrundeliegenden Erkrankung (Karzinome, Organversagen, Gefäßkrankheiten, Auftreten von Komplikationen einer Krankheit oder eines Unfalls) charakterisiert. Das Ausmaß und der Zeitrahmen dieser Progression ist krankheitsspezifisch. Auch kann das zeitlich prolongierte Bestehen einer Krankheitssituation zu einem irreversiblen Dauerschaden führen. Die Terminplanung einer Operation ist demnach oft zeitkritisch und beruht auf mehreren Kriterien, die teilweise in den Empfehlungen der einzelnen chirurgischen Fachgesellschaften niedergelegt sind.
Die Entscheidung zeitnah zu operieren oder ggfs. den Eingriff zu verschieben, kann deshalb nur von einem Facharzt des jeweiligen chirurgischen Fachgebiets getroffen werden, um das Risiko der Verschiebung des operativen Eingriffs im individuellen Fall zu berücksichtigen.
Das Risiko für den einzelnen Patienten manifestiert sich einerseits durch das realisti-sche Risiko des Eingriffs auch unter den veränderten Bedingungen des Gesundheits-systems und andererseits durch das individuelle Risiko der Verschiebung des Eingriffs, auch unter der Erwartung, dass in 6-8 Wochen ggfs. deutlich günstigere Bedingungen vorliegen könnten. Diese Bedingungen müssen in kurzfristigen Abständen evaluiert werden, um einen Wechsel in der Risiko - Nutzen Betrachtung rechtzeitig zu erkennen und die Entscheidung zur Verschiebung ggfs. zu revidieren.
Die DGCH wird die Pandemie- Situation und die Folgen für das Gesundheitssystem sorgfältig verfolgen und Ihnen auch mit weiteren Empfehlungen zur Seite stehen.
Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen und bleiben Sie gesund!
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. med Thomas Schmitz-Rixen
Präsident
Prof. Dr.med.Dr. h.c. Hans Joachim Meyer
Generalsekretär