Die Pflichten eines Maklers nach Vertragsschluss
Prof. Dr. Thomas Schmallowsky, Professur Wirtschaftsrecht an der NBS, hat sich mit den nachvertraglichen Pflichten von Maklern nach Beendigung des Vertrages durch Kündigung durch den Kunden im Rahmen einer Publikation beim Springer-Verlag beschäftigt.
Mit dem sogenannten Maklervertrag belegt der Makler bei seiner Tätigkeit als Vermittler den möglichen Vertragsabschluss. Da der Maklervertrag sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Handelsgesetzbuch (HGB) nur oberflächlich Erwähnung findet, erfordert die Feststellung der aus ihm resultierenden Schutz- und Nebenpflichten stets eine Einzelfallbetrachtung.
Ziel des Berichtes von Prof. Dr. Schmallowsky war es, die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Haftung unter Einbeziehung der Rechtsprechung aufzuzeigen. Der gesamte Beitrag ist auf versicherungsmagazin.de, einem Online-Produkt des Springer Verlages, zu beziehen (Link in der Originalpublikation).
Originalpublikation:
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/die-nachvertraglichen-pflichten-eines-maklers-2593602.html
https://www.nbs.de/die-nbs/aktuelles/news/details/news/die-pflichten-eines-maklers-nach-vertragsschluss/
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