Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten
Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten - ein Jahr nach dem Gesetz als Kassenleistung noch immer nicht realisiert
Berlin, 24. April 2020 – Am 14. März 2019 hat der Bundestag die Änderung des § 27a SGB V beschlossen. Mit ihr wurden die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleistung. Am 23. April 2020 fand vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Anhörung zum ersten Entwurf einer Richtlinie statt, die für die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist. Trotz überwältigender Einigkeit unter den Experten ist der Beginn der Kassenfinanzierung in der Praxis noch nicht abzusehen. Die bittere Realität für junge Betroffene: Bis zu 4.300 Euro sind in den meisten Fällen selbst zu finanzieren, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der Heilung erhalten bleiben soll.
Im Zeitplan des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Richtlinie zur Umsetzung der Fruchtbarkeitserhaltung (Kryokonservierung) als Kassenleistung stand: „Beschlussfassung Februar 2020“. Das ist längst Makulatur. Erst jetzt, am 23. April 2020, fand eine Experten-Anhörung zum ersten Entwurf der Richtlinie statt.
Die Einigkeit unter den medizinischen Experten aus knapp 20 Fachgesellschaften war beeindruckend. Allein 13 große Fachgesellschaften hatten eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgegeben, die auch von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs mitgetragen wird.
Die Experten machten konstruktive Verbesserungsvorschläge in einigen Details. Einhellig lehnten sie Leistungseinschränkungen ab, die von den Krankenkassen und zum Teil auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in den G-BA eingebracht worden waren. Wie bereits berichtet (1) sollen danach Mädchen unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung ausgeschlossen werden, und es sind weitere Einschränkungen an der oberen Altersgrenze geplant.
Wie geht es weiter?
Nach der Anhörung muss jetzt der Entwurf der Richtlinie überarbeitet werden – hoffentlich im Sinne der Experten-Vorschläge. Nach Beschluss der Richtlinie im Plenum des G-BA muss sie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach hat der Bewertungsausschuss (2) sechs Monate Zeit, die notwendigen Leistungen mit Preisen (EBM-Ziffern) zu versehen. Ob junge Menschen noch im laufenden Jahr die gesetzliche Regelung von 2019 in Anspruch nehmen können, ist völlig offen.
Schwerfälligkeit bei den Richtlinien geht zu Lasten der Patienten
Die Gesetzesänderung ist seinerzeit in weniger als einem Jahr realisiert worden. Die Schwerfälligkeit des Richtlinien-Verfahrens steht dazu in einem eklatanten Gegensatz. Und das, obwohl die hauptsächlich von den Richtlinien betroffenen Methoden der Fruchtbarkeitserhaltung (Kryokonservierung von Eizellen und Spermien) seit vielen Jahren medizinisch etabliert sind und in den Leitlinien der Fachgesellschaften (3) empfohlen werden. Sie werden als privat bezahlte Leistungen praktisch täglich durchgeführt, so dass auch Aufwand und Preise bekannt sind.
Leidtragende sind die Betroffenen, die in der Mehrzahl und nach wie vor in der kurzen Zeitspanne zwischen Krebsdiagnose und Therapie das Geld für die Kryokonservierung selbst auftreiben müssen. Es handelt sich um Kosten in Höhe von bis zu 4.300 Euro für junge Frauen und etwa 500 Euro für junge Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert dringend an die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungen bereits jetzt als Einzelfallentscheidungen zu übernehmen bzw. sie als Satzungsleistungen nach § 11 SGB V zur Verfügung zu stellen.
Reform notwendig
Die schwerfällige Methodenbewertung durch den G-BA mit jahrelangen Verfahren war bereits bei der Behandlung des Lipödems (4) in die Kritik geraten. Das neuerliche Beispiel zeigt, dass eine Reform des Verfahrens notwendig ist. Eine patientenfreundliche Regelung könnte die sofortige Verpflichtung der Kassen zur Kostenübernahme nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage der bisherigen Abrechnungspraxis für ein Jahr sein. Die Richtlinienerstellung mit Präzisierung der Abläufe und Bewertung der Leistungen könnte innerhalb dieses Jahres nachlaufen. Ein entsprechendes Vorgehen hat sich bei der Einführung neuer Medikamente (AMNOG-Verfahren) bewährt.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)
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(1) https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/krankenkassen-stellen-sich-gegen-bezahlung-fruchtbarkeitserhaltender-massnahmen-bei-maedchen-unter-18-jahren/
(2) https://institut-ba.de/ba.html
(3) http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-082l_S2k_Fertilitaetserhaltung-bei-onkologischen-Therapien_2017-12.pdf
(4) https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/811/
Weitere Informationen:
https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/krankenkassen-stellen-sich-gegen-bezahlung-fruchtbarkeitserhaltender-massnahmen-bei-maedchen-unter-18-jahren/ - - Weitere Informationen zur Thematik auf der Website der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs