Stiftung für Hochschulzulassung feiert zehnjähriges Bestehen
Die SfH blickt im Rahmen ihres Jubiläums auf zehn ebenso aufregende wie erfolgreiche Jahre zurück. Das Streben nach mehr Gerechtigkeit im Kontext eines bundesweiten Systems zum Nutzen von Hochschulen und Bewerbenden zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der SfH.
Die Zeit der Stiftung für Hochschulzulassung ist zugleich auch eine Zeit der Weiterentwicklung und damit einhergehender Umbrüche. Als die Stiftung am 14.05.2010 ins Leben gerufen wurde, hatte man den Themenkomplex „Studienplatzbewerbung und Zulassungsbeschränkung“ zu einem großen Teil wieder den Hochschulen übertragen. Zu diesem Zeitpunkt war das Handeln der SfH auf die Durchführung des Zentralen Vergabeverfahrens für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge fokussiert, das sich nach der Auflösung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (kurz: ZVS) im Jahr 2010 nur noch auf eine kleine Zahl an Studienangeboten bezog (insbesondere in der Medizin).
Gleichwohl stellte sich heraus, dass die Vergabe der übrigen zulassungsbeschränkten Studiengänge gerade im bundesweiten Zusammenspiel vielerorts zu Problemen führte, so dass in diesem Kontext ein flächendeckender Unterstützungsbedarf erkennbar wurde. Gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen der Wissenschaftsministerien und der Hochschulen wurde daher beschlossen, die SfH durch einen Service zu erweitern, der die Hochschulen bei der Studienplatzvergabe in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen unterstützt, indem die Zulassungsangebote und das damit verknüpfte Annahme-Feedback der Bewerbenden bundesweit koordiniert werden. Die benötigte unabhängige Dienstleistung sollte den Vergabeprozess gerechter und transparenter gestalten. Letztendlich wurde dieser Service als „Dialogorientiertes Serviceverfahren“ (kurz: DoSV) bezeichnet und zum Wintersemester 2012/2013 zum Einsatz gebracht.
Dreh- und Angelpunkt des DoSV war ein separates Bewerbungsportal, das als koordinierende Kraft zwischen dem Studienangebot der Hochschulen und dem Bewerbungswünschen der Bewerbenden vermittelte. Dieses Portal wurde parallel zum Bewerbungsportal für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge betrieben und etablierte sich nach anfänglichen Startschwierigkeiten: Waren zu Beginn (WiSe 12/13) noch lediglich 17 Hochschulen mit 22 Studienangeboten vertreten, was in 22.000 Bewerbungen resultierte, so sind die Zahlen immer weiter gewachsen, bis schließlich zum WiSe 19/20 insgesamt 160 Hochschulen mit 1.795 Studienangeboten verzeichnet werden konnten, aus denen 894.500 Bewerbungen hervorgingen. Allerdings gab es auch zu diesem Zeitpunkt keine Schnittstellen zwischen den Portalen, so dass Mehrfachbewerbungen bei der Studienplatzvergabe nur bis zu einem gewissen Grad eingegrenzt bzw. berücksichtigt werden konnten.
Dieser Umstand lieferte erneut Anlass zum Handeln: Die SfH kombinierte also mit Unterstützung der Ministerien und Hochschulen die Bewerbungsportale zu einem einzigen Portal, indem das Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge in die Logik des DoSV integriert und die onlinegestützte Antragstellung in das DoSV-Portal eingebettet werden sollte.
Zeitgleich initiierte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitere, tiefgreifendere Reformen für die SfH: Die Vergaberegeln für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wurden angepasst und die Stiftung musste binnen kürzester Zeit sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene auf diese Anpassungen reagieren. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Aufwände stellten eine noch nie dagewesene Belastungsprobe für die SfH dar, die jedoch gemeistert wurde. Pünktlich zum Beginn des Vergabeverfahrens für das Sommersemester 2020 ging das reformierte Integrierte Verfahren an den Start.
Inhaltlich gesehen wird deutlich, dass die Reformen für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die Vorteile des neuen Verfahrens sind somit evident:
Vorteile der rechtlichen Reform (für die Medizin)
1. Es ist erstmals möglich, sich parallel auf alle bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge zu bewerben.
2. Die Bedeutung der Abiturleistung im Kontext der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge hat abgenommen, da das Kriterium der Eignung nun sowohl im Rahmen einer eigenen Quote als auch als wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens der Hochschulen berücksichtigt wird.
3. Durch einen Ausgleichsmechanismus wird im Zentralen Verfahren die Vergleichbarkeit der Abiturleistungen länderübergreifend sichergestellt.
Vorteile der Integration
4. Die Bewerbungen im Zentralen Verfahren und im Dialogorientierten Serviceverfahren werden künftig gemeinsam betrachtet, was bedeutet, dass somit der Mehrfachzulassungsabgleich für alle über die Stiftung laufenden Studiengänge gewährleistet wird.
5. Bewerbende können von nun an über ein einziges Portal ihre Bewerbungen abgeben und steuern.
Und heute? Natürlich sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch in der SfH spürbar, da das Feld der Studienplatzvergabe aufgrund von Terminverschiebungen, organisatorischen wie technischen Mehraufwänden und allerorts notwendigen Schutzmaßnahmen nicht verschont bleibt. Dennoch richtet sich die Aufmerksamkeit der SfH auch in diesen Zeiten in die Zukunft, denn eine Vielzahl von Themen wollen in Angriff genommen zu werden: Neben der Optimierung des Datentransfers zu den angebundenen Hochschulen und der Transformierung der Verwaltungsprozesse im Sinne einer modernen Digitalisierung stehen vor allem eben jene Studiengänge im Fokus, die bis dato noch nicht durch das DoSV erfasst werden: Auch mehr Mehrfachstudienangebote (Lehramts-Studiengänge) sollen bald vom Service der SfH profitieren und der DoSV-Bewerbungsprozess soll noch komfortabler für die Bewerbenden gestaltet werden.
Um die zukünftigen Aufgaben ebenso systematisch wie strategisch angehen zu können, wurde in der SfH ein spezieller IT-Beirat geschaffen, in dem ausgewiesene Expert*innen der IT-Branche als Impuls- und Ratgeber für die Gestaltung der technischen Zukunft der Stiftung aktiv sind. Insofern blickt die SfH mit einer Mischung aus Vorfreude und Neugier auf die nächsten zehn Jahre, die sicher so spannend und ereignisreich sein werden, wie das vergangene Jahrzehnt.
„Die Stiftung befindet sich auf einem guten Weg und richtet ihren Blick nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern auch in die Zukunft. Gemeinsam mit den Ministerien und Hochschulen werden wir die Herausforderungen, die vor uns liegen, ebenso kompetent wie entschlossen angehen – und das zum Nutzen der zahlreichen Bewerberinnen und Bewerber.“
Korrekturen
15.05.2020 11:09
Redaktioneller Hinweis: Das abschließende Zitat stammt vom Stiftungsratsvorsitzenden Prof. Dr. Holger Burckhart.