Stellungnahme des AFT zur Situation befristet Beschäftigter in der SARS-CoV-2 Pandemie
Der Allgemeine Fakultätentag e.V. (AFT) nimmt Stellung zu dem Forderungskatalog des DHVs vom 11. Mai 2020 zum Ausgleich coronabedingter Nachteile.
Die aktuelle Situation ist für uns alle eine Herausforderung, der wir mit großer Flexibilität und Konsequenz begegnen müssen. Das sich rasant ausbreitende Corona-Virus hat weltweit großen Einfluss genommen: Kindertagesstätten und Schulen mussten schließen, Büros und Labore dürfen nur noch vereinzelt besucht werden und ein Großteil der Arbeit muss im Homeoffice erledigt werden.
Damit ein finanzieller Ausgleich gegenüber der durch Corona hervorgerufenen Nachteile geschaffen werden kann, hat der DHV am 11. Mai 2020 einen Forderungskatalog veröffentlicht .
Der Allgemeine Fakultätentag begrüßt diesen sehr und dankt dem DHV für die Ausarbeitung. Gerade die Punkte eins bis drei, in denen die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Verlängerung befristeter Qualifikationsstellen und die Verlängerung von Evaluationsfristen ausgearbeitet wurden, unterstützt der AFT vollumfänglich.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Albert Albers