HSPV NRW bestellt Beauftragte für Menschenrechtsbildung
Der Fachbereichsrat Polizei der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) hat einen Beauftragten für Menschenrechtsbildung bestellt. Durch diese neue geschaffene Position soll der Menschenrechtsschutz als zentraler Auftrag der Polizei und ihrer Ausbildung weiter intensiviert werden.
Für die neue Funktion des Beauftragten für Menschenrechtsbildung wurde Dr. Emanuel John vom HSPV NRW Studienort Mülheim Ruhr bestellt, zum Stellvertreter Dr. Christoph Riederer vom HSPV NRW Studienort Münster. Dr. John ist Dozent für Ethik und Interkulturelle Kompetenz und forscht zum Thema Menschenrechtsschutz und –professionen. Dr. Riederer lehrt Soziologie und Politikwissenschaft, hat unter anderem über die Folterdebatte in den 70er Jahren gearbeitet und verfügt über ein breites Netzwerk im Bereich der Gedenkstättenarbeit. Neben Organisation und Koordination des hochschulweiten "Tag der Menschenrechte" gehört zu ihren Aufgaben die Netzwerkarbeit zu nationalen und internationalen Institutionen des Menschenrechtsschutzes, wie beispielsweise Amnesty International, die kontinuierliche Verbesserung des Studiengangs Polizei im Hinblick auf menschenrechtliche Verantwortung sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung und Forschung zum Thema.
„Menschenrechtsbildung und die Vermittlung der zugehörigen Kompetenzen spielen im Studium Polizeivollzugsdienst eine bedeutende Rolle. Es ist wichtig, dies auch organisatorisch zu manifestieren. Ich freue mich daher sehr, dass wir nun einen Beauftragten für Menschenrechtsbildung institutionalisieren,“ erklärt HSPV NRW Präsident Martin Bornträger.
„Bei der Gestaltung, Reflexion und Weiterentwicklung polizeilicher Menschenrechtsbildung im Studium übernimmt die HSPV NRW seit Jahren eine führende Rolle. Um dieses Qualitätsmerkmal weiter auszubauen, haben wir die Position eines Beauftragten für Menschenrechtsbildung geschaffen“, erläutert der Sprecher des
Fachbereichs Polizei Stefan Kahl.
Die Laufzeit des Beauftragten für Menschenrechtsbildung und seines Stellvertreters im Fachbereich Polizei ist gekoppelt an die Legislaturperiode des Fachbereichsrates und endet zunächst 2021.
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