Hochschulrechtsnovelle - Freiheit in Verantwortung für die bayerischen Hochschulen
Hochschule Bayern spricht sich für ein visionäres und zukunftsgerichtetes neues Hochschulgesetz aus.
„Die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften begrüßen eine weitreichende Hochschulrechtsnovelle, die den Hochschulen mehr Freiheit gibt, sie aber im Gegenzug auf Leistung und Eigenverantwortung verpflichtet“, beschreibt Prof. Dr. Walter Schober, Vorsitzender von Hochschule Bayern und Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt seine Position als Vertreter des Verbunds der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) am Rande der heutigen Pressekonferenz der bayerischen Staatskanzlei. „Das angekündigte Bayerische Hochschul-innovationsgesetz setzt ein starkes Zeichen für eine visionäre Neuausrichtung des Hochschulrechts im Freistaat“, kommentiert Prof. Dr. Schober die vorgestellten Pläne der bayerischen Staatsregierung. „Für die detaillierte Ausarbeitung der vorgestellten Eckpfeiler und die erfolgreiche Erarbeitung einer Gesetzesvorlage bieten die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sehr gerne ihre Unterstützung an.“
Umfassende Neugestaltung der Hochschulaufgaben
In dem neuen Hochschulgesetz stellt der Dreiklang von Lehre, Forschung und Transfer die Kernaufgaben der Universitäten und Hochschulen dar. Transfer ist wird dabei deutlich gestärkt – die Hochschulen sollen sich noch stärker im Wissens- und Technologietransfer engagieren. „Die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind dabei mit ihrem Erfolg im Bereich der „Innovativen Hochschule“, einem Förderprogramm des BMBF zur Transferförderung von Hochschulen mit Start im Jahr 2018 sehr gut aufgestellt“, so Schober. Im Bereich der Forschung soll aus Sicht der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften die angewandte Forschung gleichberechtig neben die Grundlagenforschung gestellt werden. „Wir müssen Erkenntnisse der Grundlagenforschung mehr als bisher in die Anwendung bringen. Deshalb ein klares Bekenntnis zum Forschungsauftrag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im künftigen Hochschulgesetz“, sagt Prof. Dr. Schober. „Über die Hightech Agenda Bayern wird dieser Forschungsauftrag mit 1100 grundfinanzierten Stellen belegt.“
Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche
Ein weiterer Kanal zur Stärkung der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften stellt das Promotionsrecht dar. Aktuell laufen derzeit an den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften knapp 900 kooperative Promotionen, etwa 20 Prozent davon werden in Bayern in Verbundkollegs unter dem Dach von BayWISS durchgeführt. „Das angekündigte Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche stellt für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen entscheidenden Schritt dar“, so Prof. Dr. Schober. „In Verbindung mit den über 450 Forschungsprofessuren aus der Hightech Agenda Bayern verfügen die Hochschulen über die Ressourcen, das Promotionsrecht qualitativ umzusetzen.“ Neben der Regelprofessur mit dem Fokus auf die Lehre wird durch das neue Hochschulgesetz an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Forschungsprofessur geschaffen. Hinzu kommt die Nachwuchsprofessur zur Nachqualifizierung ähnlich dem Tenure-Track-Programm. Prof. Dr. Schober: „Drei Karrierewege für Hochschulen für angewandte Wissenschaften statt bisher einem – das stellt einen Meilenstein in der Hochschulentwicklung dar.“
Effiziente Gestaltung von Governanceprozessen und weitere Anforderungen
Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf die Hochschulen unterstützt ihre Eigenständigkeit und beschleunigt interne Prozesse. Zur Übertragung von Steuerungsaufgaben gehören auch die effizientere Gestaltung von internen Governanceprozessen und eine Weiterentwicklung der Gremienstruktur unter Berücksichtigung angemessener Mitwirkungsmöglichkeiten aller Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulangehörigen. „Weiterhin begrüßen die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften die angekündigten hochschulübergreifenden Punkte des neuen Hochschulgesetzes: Das Körperschaftsmodell, welches den Hochschulen einen konstitutiven Rahmen für mehr Autonomie schafft. Das Globaldeputat, welches Flexibilität in der Fokussierung der Hochschulen auf Lehre, Forschung und Transfer bringt. Das Globalbudget, welches den Hochschulen Flexibilität in der bestmöglichen Mittelverwendung gibt. Oder die StartUp-Förderung, bis zu eigenen Beteiligungen von Hochschulen.“, fügt Prof. Dr. Schober abschließend hinzu.
Weitere Informationen:
http://www.hochschule-bayern.de