Finanzministerkonferenz gibt grünes Licht
Die Stiftung für Hochschulzulassung hat Planungssicherheit für die Neuentwicklung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV 2.0) bis 2025.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder stimmten am 3. Dezember Kosten in Höhe von 17 Millionen Euro zu und folgten damit den Empfehlungen des Stiftungsrats, der im Juni 2020 die im Rahmen des Wirtschaftsplans der Stiftung für Hochschulzulassung kalkulierten Ausgaben für die Entwicklung und Etablierung eines DoSV 2.0-Vollsystems bis 2025 vollständig anerkannt hat. Mit der positiven Entscheidung der Finanzministerkonferenz und der Freigabe der Mittel ist auf höchster politischer Ebene der Weg geebnet worden für die Neuentwicklung eines zukunftsorientierten und modernen Systems zur Vergabe von Studienplätzen.
„Um den Anforderungen sowohl der Hochschulen, als auch der Bewerberinnen und Bewerber an unser System dauerhaft gerecht zu werden, ist es essentiell, das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) in umfangreichem Maße neu auszurichten, es in der Zukunft intuitiver, leistungsstärker und benutzerfreundlicher zu gestalten“, sagt Dr. Oliver Herrmann, Administrativer Geschäftsführer der Stiftung für Hochschulzulassung. „Wir freuen uns, dass dieses Vorhaben auf politischer Ebene mitgetragen wird und arbeiten als SfH schon jetzt zielgerichtet an der Umsetzung.“
Geplant ist, dass das neu entwickelte DoSV 2.0 erstmalig zum Wintersemester 2024/2025 an den Start gehen wird. Technische Eckpfeiler einer modernen, nachhaltigen Softwarearchitektur im Rahmen des DoSV 2.0 sollen u.a. sein:
• ein responsiver und barrierefreier Online-Zugang: Gewährleistung einer modernen, bewerberfreundlichen und geräteunabhängigen Nutzung
• Flexibilität (Agilität): eine jederzeit flexible Anpassungsfähigkeit des Systems bei unerwarteten und spontanen äußeren Einflüssen
• Loose Coupling: eine geringere Abhängigkeit verschiedener Software-Komponenten untereinander führt zu einer Verbesserung von Wartungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Systems
Eine wichtige Rolle spielen auch Überlegungen zu einer Cloud-basierten, vereinheitlichten Portallösung. Hochschulen sollen dann – unabhängig von einem lokalen Netzwerk – ständige Zugriffsmöglichkeiten auf einen individuellen und geschützten Bereich innerhalb des SfH-Portals haben, in dem idealerweise alle Aktivitäten rund um die Bewerbung (Prüfung der Bewerbungen, Eintragen von Test-/Interviewergebnissen, Ranglistenbildung etc.) zentral bearbeitet und abgewickelt werden können.
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) hat über ihre Bewerbungsplattform Hochschulstart zum Wintersemester 2020/2021 2,2 Millionen Bewerbungen von 309.000 Bewerberinnen und Bewerbern koordiniert. Die Zahlen markierten einen absoluten historischen Höchststand und führten zu einer zwischenzeitlichen Hochauslastung des Systems. „Diese Situation hat uns allen vor Augen geführt, dass wir zwar kurzfristig adäquat reagieren können“, so Herrmann, „auf lange Sicht gesehen sind die Anforderungen an ein neues und innovativeres Vollsystem 2.0 jedoch einmal mehr deutlich zu Tage getreten.“
Die Stiftung und ihr Dialogorientiertes Serviceverfahren verfolgt ein übergeordnetes, gesamtgesellschaftlich relevantes Ziel: Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit.
Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hochschulen und Bewerberinnen und Bewerber in diesem System soll die Akzeptanz des DoSV weiter gesteigert und sich in kontinuierlichen Schritten einer flächendeckenden Teilnahme von Hochschulen und Studiengängen angenähert werden.
Bereits jetzt nehmen zwar ca. 150 Hochschulen mit mehr als 1800 Studienangeboten am Verfahren teil, allerdings könnten noch deutlich mehr Bewerbungen über das DoSV laufen, wenn die Anzahl der angebundenen Studienangebote steigt. Als Folge würde auch der Koordinierungseffekt (Zulassungen werden schneller ausgesprochen, Mehrfachzulassungen werden verhindert, Bewerberinnen und Bewerber rücken schneller nach und im Ergebnis bleiben weniger Studienplätze unbesetzt) weiter intensiviert werden. Einer höheren Anzahl junger Menschen könnte dadurch der Zugang ins Hochschulsystem ermöglicht werden. Unbesetzt bleibende Studienplätze sollen bei dem ohnehin vorhandenen Mangel in einigen Fächern effektiv vermieden werden.
So wird die Entwicklung und Etablierung des DoSV 2.0 auch hochschul- und länderseitig als gemeinsame, nationale Aufgabe betrachtet, die die Bildungsgerechtigkeit erhöht und als zentrales Digitalisierungsprojekt einen starken Mehrwert für alle Beteiligten – allen voran für die Bewerberinnen und Bewerber sowie die Hochschulen – bringen wird.