Wegweisende Hochschulrechtsnovelle eröffnet Zukunftschancen für die bayerischen Hochschulen
Die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen (HAW) unterstützen die aktuelle Initiative des Wissenschaftsministeriums zum geplanten bayerischen Hochschulinnovationsgesetz. Gemeinsam mit den Kanzlerinnen und Kanzlern der Hochschulen (HAW) begrüßen sie die Neuausrichtung des bayerischen Hochschulrechts.
Auf der jüngsten Mitgliederversammlung von Hochschule Bayern stand die von der bayerischen Staatsregierung durchgeführte Initiative zur Erarbeitung eines neuen bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes auf der Tagesordnung. Die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) befürworteten einvernehmlich das bei der Reform des Hochschulrechts geplante Vorgehen der bayerischen Staatsregierung. Zuletzt hatte Wissenschaftsminister Bernd Sibler in einer Pressemitteilung seine Strategie eines intensiven Dialogs mit allen Interessensgruppen und einer schrittweisen Erarbeitung des Gesetzesentwurfs vorgestellt. „Die großen Chancen einer Hochschulrechtsnovelle für die Weiterentwicklung der bayerischen Hochschulen gilt es jetzt zu nutzen, um aktiv die Zukunft des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Bayern mitzugestalten“, fasste Prof. Dr. Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt und Vorsitzender von Hochschule Bayern die Position der Mitglieder des Verbunds der bayerischen Hochschulen (HAW) zusammen. Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann, der als langjähriger Präsident der Hochschule Hof bereits die letzte große Hochschulrechtsnovelle vor fast 15 Jahren begleitet hatte, ergänzte: „Der Reformprozess ist nicht nur mit einem Mehrwert für die Hochschulen verbunden. Alle Hochschulangehörigen – Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wissenschaft und Verwaltung sowie die Studierenden - werden von den sich derzeit in der Diskussion befindlichen Neuerungen profitieren.“
Unterstützung durch die Kanzlerinnen und Kanzler
Auch im Kreis der Kanzlerinnen und Kanzler der bayerischen Hochschulen (HAW) erfahren die aktuellen Arbeiten der bayerischen Staatsregierung an der Hochschulrechtsnovelle große Unterstützung. Sie begrüßen die geplanten Eckpunkte des bayerischen Hochschulrechts und die damit einhergehende Vergrößerung der Freiheit für und in den Hochschulen. Die Gewährleistung einer optimalen organisatorischen Unterstützung der Hochschulangehörigen im Dreiklang von Forschung, Lehre und Transfer steht dabei für sie in der laufenden Diskussion an erster Stelle. „Mit der geplanten Neuausrichtung kann in Zukunft in den Hochschulen vor Ort noch besser auf die Anforderungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler reagiert werden. Die Kanzlerinnen und Kanzler sehen die Vorteile in der größeren Selbstverantwortung und Flexibilität und lassen dabei die Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht außer Acht“, so Andrea Gerlach-Newman, Kanzlerin der Technischen Hochschule Nürnberg und eine von drei Sprecherinnen und Sprecher der Kanzlerinnen und Kanzler der bayerischen Hochschulen (HAW).
Neuordnung zu Gunsten einer besseren Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben
„Die Reform des Hochschulrechts zielt im Interesse aller auf eine stärkere Wahrnehmung der gesellschaftlichen Aufgaben der Hochschulen in Lehre, Forschung und Transfer. Damit können Hochschulen die soziale, ökologische und ökonomische Zukunft Bayerns mitgestalten. Die Hochschulen befähigen unsere Studentinnen und Studenten für die Herausforderungen einer sich im Wandel befindlichen Welt. Sie bringen Wissen über die Hochschulen hinaus in Wirtschaft und Gesellschaft in Wirkung“, betonte Prof. Dr. Walter Schober. Die Option eines Körperschaftsmodells eröffnet den Hochschulen zur Erfüllung all ihrer Aufgaben eine hohe Eigenständigkeit. Sich öffnende Freiräume in der Binnenorganisation ermöglichen den Hochschulen im Angesicht der gewachsenen Verantwortung ihres gesellschaftlichen Auftrags eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit und mehr Eigenverantwortlichkeit. „Die Sicherung des rechtlichen Status quo für die verbeamteten und angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Verbleib beim Freistaat Bayern ist dabei aber selbstverständlich ebenso eine Grundvoraussetzung wie das verfassungsrechtlich verbriefte Recht der akademischen Mitbestimmung,“ stellte Prof. Dr. Walter Schober klar. Auch sollen Mitbestimmungsrechte der Studentinnen und Studenten über eine hochschulübergreifende Gremienstruktur gestärkt werden und Gleichstellungsbelange eine deutlichere Berücksichtigung finden.
Mehrwerte in Lehre, Forschung und Transfer
Die Ermöglichung von Freiräumen für innovative Lehre in passgenauen Studienformaten, ein Ausbau der Weiterbildung sowie eine Stärkung der Internationalisierung schaffen beispielsweise im Sinne der Studierenden deutliche Mehrwerte in der Lehre. Mit der Erweiterung der Regelprofessur durch eine Nachwuchsprofessur und dem Ausbau der Möglichkeiten zur Forschungsprofessur sollen zwei neue Karrierepfade an den Hochschulen geschaffen werden. In Verbindung mit einem Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche der Hochschulen (HAW) stärken diese gleichzeitig massiv praxisorientierte Lehre und angewandte Forschung. Die Hochschulen (HAW) fungieren über den Transfer von Wissen und Technologien als Innovationstreiber. Etwa über die Förderung von Unternehmensgründungen aus den Hochschulen heraus, soll diese Rolle eine stärkere Würdigung im neuen Hochschulinnovationsgesetz erfahren.
Verstärkung der Hightech Agenda Bayern durch das Hochschulinnovationsgesetz
Mit der Hightech Agenda Bayern (HTA) werden in Bayern signifikante Investitionen in Höhe von über 2,9 Mrd. Euro getätigt. Allein an den Hochschulen (HAW) kommen beispielsweise insgesamt über 1.200 zusätzliche grundfinanzierte Stellen hinzu. Dies entspricht einem Zuwachs des Personals in Höhe von etwa 20 Prozent. Neue, vielfältige Karrierechancen werden damit an den Hochschulen (HAW) eröffnet. Dazu zählen auch die Forschungsprofessuren an den Hochschulen (HAW), die mit der HTA auf über 440 Stellen aufgestockt wurden. Durch ein modernes Hochschulgesetz werden diese massiven Investitionen in die bayerischen Hochschulen (HAW) in ihrer vollen Wirkkraft verstärkt. Sie entfalten ihre regionale Wirkung in Wirtschaft und Gesellschaft und unterstützen den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bayern. Die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Hochschulen wird dabei ganzheitlich gesehen. Im Fokus stehen technologische wie auch ökologische und soziale Bereiche.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den Eckpunkten des derzeit in Planung befindlichen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes werden auf der Homepage von Hochschule Bayern bereitgestellt:
https://www.hochschule-bayern.de/aktuelles/aktuelles-aus-der-bayerischen-hochschullandschaft/details/freiheit-in-verantwortung/