Rechtliche Rahmenbedingungen einer Kohlendioxidwirtschaft: IN4climate.NRW veröffentlicht Gutachten
Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, wird neben der Reduktion der CO2-Entstehung auch die Verwertung und Speicherung insbesondere langfristig unvermeidbarer CO2-Mengen unentbehrlich, um deren Emission in die Atmosphäre zu verhindern. Geltende Gesetze und Verordnungen bieten Rahmenbedingungen für eine Kohlendioxidwirtschaft. Noch decken diese den neuen Wirtschaftszweig jedoch teilweise nur ungenügend ab. Ein aktuelles Gutachten von IN4climate.NRW zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu den Themen Klassifizierung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2 auf.
Ziel des von der Arbeitsgruppe „Kohlendioxidwirtschaft“ beauftragten Gutachtens ist der Aufbau einer anfänglichen Rechtssicherheit für Vorhaben auf dem Weg zur Etablierung einer Kohlendioxidwirtschaft. Zusätzlich dient die Auseinandersetzung mit diesen Fragen der Identifikation von Regelungslücken und juristischen Hindernissen sowie von Stakeholdern und Verantwortlichen im Umfeld von Verwaltung und Politik.
Das Gutachten zeigt, dass Anlagen zur CO2-Abscheidung bereits rechtlich umfassend geregelt sind. Während ein Transport von CO2 ausschließlich für CCU (Carbon Capture and Utilization) ebenfalls gut geregelt ist, birgt das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz Lücken und Unklarheiten für den Transport von CO2, der für CCS (Carbon Capture and Storage) vorgesehen ist. Die CO2-Speicherung ist innerhalb von Deutschland rechtlich ausgeschlossen. Auch ist ein Export von CO2, das für Offshore-CCS vorgesehen ist, rechtlich zurzeit nicht möglich.
Aufbauend auf der Analyse der Rechtslage zeigt das Gutachten abschließend den Handlungsbedarf in der Rechtssetzung auf, der für die Etablierung einer Kohlendioxidwirtschaft notwendig ist. Verfasst wurde das Gutachten von Jurist Dr. Daniel Benrath im Auftrag von IN4climate.NRW.
Weitere Informationen:
https://bit.ly/39XBo68 IN4climate.NRW-Gutachten "Rechtliche Rahmenbedingungen einer Kohlendioxidwirtschaft"