Individualprävention nach dem Wegfall des Unterlassungszwangs
Arbeitsmedizinisches Online-Kolloquium der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV am 17. März 2021
Im Rahmen der 61. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) vom 17. bis 20. März bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein Arbeitsmedizinisches Online-Kolloquium an mit dem Titel: „Herausforderungen an die Individualprävention nach Wegfall des Unterlassungszwangs“. Die Veranstaltung findet ausschließlich digital via ZOOM statt:
am Mittwoch, den 17. März 2021
von 14:30 bis 17.30 Uhr
Der Link zur Teilnahme wird etwa eine Woche vor Beginn der Veranstaltung unter https://www.dgaum.de oder https://www.dguv.de / Webcode d101221 bekannt gegeben.
Seit dem 1. Januar 2021 entfällt aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht für neun Berufskrankheiten der so genannte Unterlassungszwang. Das heißt: Damit diese Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden, ist es jetzt nicht mehr erforderlich, die schädigende Tätigkeit aufzugeben. In Zukunft werden Versicherte deshalb häufiger trotz einer bestehenden Erkrankung weiter der schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sein. Wie können sie unterstützt werden? Wie kann dafür gesorgt werden, dass sich die Erkrankung möglichst nicht weiter verschlimmert oder wiederauflebt? Neben Aufklärung und Beratung ist die Individualprävention ein wichtiger Schlüssel.
Ihr widmet sich das Arbeitsmedizinische Kolloquium der DGUV. Es werden die weitreichenden Konsequenzen für die Individualprävention aus der Perspektive der Unfallversicherungsträger, der Arbeits- und Betriebsmedizin sowie im Hinblick auf die betroffenen Berufskrankheiten (Haut, Atemwege und Muskel-Skelett-Erkrankungen) vorgestellt. Das Programm finden Sie hier:
https://www.dguv.de/medien/ipa/veranstaltungen/documents/am_kolloquium_2021.pdf
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Monika Zaghow: zaghow@ipa-dguv.de