Professor Dr. Paul Krell als ordentlicher Professor auf neuen, dritten strafrechtlichen Lehrstuhl berufen
Zum heutigen 1. April 2021 übernimmt Professor Dr. Paul Krell den neu an der Hochschule geschaffenen Lehrstuhl für Strafrecht in der globalisierten und digitalisierten Risikogesellschaft. Damit reagiert die Forschungseinrichtung auf die verstärkte gesellschaftliche Bedeutung der Digitalisierung und erweitert ihre strafrechtliche Fachsäule.
Die Chancen und ernstzunehmenden Risiken des modernen Sozial- und Wirtschaftslebens erfordern auch strafrechtliche Antworten – insbesondere im Kontext der Digitalisierung. In letzter Zeit haben insbesondere die Themen Strafverfolgung im Netz und Hasskriminalität die öffentlichen und fachlichen Debatten geprägt. Aber auch Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz oder des autonomen Fahrens werden mittelfristig neue Fragen hinsichtlich des Strafens an sich und der Strafverfolgung aufwerfen.
Die Hochschule freut sich, dass sie mit Professor Dr. Paul Krell nicht nur einen ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet, sondern auch einen geschätzten Kollegen für diese neue Aufgabe gewinnen konnte, der sich darüber hinaus in den letzten Jahren als engagierter Lehrer im Rahmen diverser Lehrveranstaltungen des Grund- und Schwerpunktstudiums sowie des Examensvorbereitungsprogramms ausgezeichnet hat.
Paul Krell wurde 1983 in Oldenburg geboren. Nach dem Abitur 2003 in Hamburg studierte er von 2004 bis 2009 zuerst in Osnabrück und anschließend in Konstanz, wo er 2009 die Erste Juristische Staatsprüfung ablegte. Es folgten das Referendariat in Heidelberg und die Zweite Juristische Staatsprüfung 2011.
Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Björn Burkhardt und dessen Lehrstuhlnachfolger Professor Dr. Jens Bülte an der Universität Mannheim tätig. 2014 wurde er dort mit einer von Professor Dr. Lothar Kuhlen betreuten Arbeit zum Thema „Untreue durch Stellenbesetzungen“ promoviert.
Seit 1. Mai 2015 war er Inhaber einer Juniorprofessur für Strafrecht an der rechtswissenschaftlichen Hochschule in Hamburg. Am 2. November 2020 hielt er im Rahmen seiner Tenure-Track Evaluation seinen wissenschaftlichen Abschlussvortrag unter dem Titel „Grund und Grenzen des (neuen) Schutzes von Geschäftsgeheimnissen – am Beispiel des Whistleblowings“.
Tenure-Track bezeichnet ein nach §§ 47 f. Hochschulrahmengesetz bzw. § 14 Abs. 6, Nr. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz vorgesehenes Verfahren, welches einem auf eine Juniorprofessur berufenem Bewerber ermöglicht, nach einer befristeten Bewährungszeit eine Lebenszeitprofessur zu erhalten.
Paul Krell ist Mitglied im Deutschen Hochschulverband, der Deutschen Strafrechtslehrervereinigung, des Junges Strafrecht e.V. – seit 2017 als Vorsitzender–, des Deutschen Zentrums für Wirtschaftsstrafrecht e.V. – und nicht zuletzt von Borussia Dortmund.
„Mit der Berufung von Paul Krell bleibt ein junger Strafrechtswissenschaftler mit großem Talent in Lehre und Forschung an unserer Hochschule. Darüber sind wir hocherfreut. Wir werden ihm jede Möglichkeit bieten, sich weiter zu entwickeln.“, lobt Präsidentin Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki.
Professor Dr. Paul Krell ergänzt: „Ich freue mich sehr über die Chance, meine Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Bucerius Law School fortzusetzen. Der neue Lehrstuhl bietet nicht nur die Gelegenheit, alte Projekte fortzuführen, sondern ermöglicht es mir, mit verbesserten Möglichkeiten neue Forschungsfragen anzugehen. Ich bin voller Tatendrang und freue mich auf die gemeinsame Zukunft mit dem Kollegium und unseren Studierenden.“
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Professor Dr. Paul Krell, Jonathan Schramm