Professor Dr. Jens Prütting auf neuen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht berufen
Seit dem 1. Mai 2021 hat die Bucerius Law School einen weiteren privatrechtlichen Lehrstuhl und vereint damit insgesamt 19 rechtswissenschaftliche Lehrstühle unter ihrem Dach. Mit der Erweiterung reagiert die private Hochschule für Rechtswissenschaft auf die existentielle und zugleich wirtschaftlich immer bedeutendere Rolle des Gesundheitswesens – nicht erst, aber besonders sichtbar seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang vergangenen Jahres.
Das Medizinrecht stellt sich als besonders komplexe Querschnittsmaterie dar, welche vom öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsrecht über privatrechtlich geregelte Arzt-Patienten-Beziehungen bis zu strafrechtlichen Fragen wie der Triage-Situation oder Sterbehilfe reicht. Im Mittelpunkt stehen dabei oftmals auch grundlegende moralische und ethische Fragestellungen gepaart mit wirtschaftlichen Überlegungen.
Durch die Pandemie ist das Gesundheitswesen – national wie international – noch mehr in den Fokus geraten. Gleichzeitig traten Schwächen und Herausforderungen des Alltags im Gesundheitssektor noch deutlicher zu Tage. Daneben stehen auch die Akteure des Gesundheitssystems in den kommenden Jahren vor grundlegenden Veränderungen durch die Fortschritte der Digitalisierung mit all ihren (rechtlichen) Herausforderungen und Chancen – von der Telemedizin, über automatisierte Abrechnungssysteme bis zum digitalen Impfpass.
Mit der Gründung des Instituts für Medizinrecht ist der Schwerpunkt Medizinrecht schon seit November 2017 an der Hochschule verankert. Jetzt wird dieses Forschungsgebiet durch einen eigenen Lehrstuhl noch weiter gestärkt und personell ausgebaut.
Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec. war seit Juni 2015 Juniorprofessor an der Bucerius Law School. Er hat an der Universität Köln studiert und dort am Institut für Medizinrecht zum Thema „Die rechtlichen Aspekte der Tiefen Hirnstimulation“ promoviert sowie einen Master im Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Wettbewerbs- und Medienrecht absolviert.
Seine Habilitation an der Universität Heidelberg unter der Betreuung von Professor Dr. Marc-Philippe Weller erfolgte auf Basis einer Monografie zum Thema „Rechtsgebietsübergreifende Normkollisionen – Ein Ansatz auf der Schnittstelle von Zivil- und Sozialversicherungsrecht im Gesundheitswesen“.
Professor Dr. Jens Prütting hat seine wissenschaftliche Grundausrichtung im Zivilrecht und forscht vertieft im Medizin- sowie Gesellschaftsrecht. Er ist zudem ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Medizinrecht (MedR).
Er lehrt privates Arztrecht mit Bezügen zum Sozialversicherungsrecht für Studierende der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School sowie Grundlagen des privaten Arztrechts und ärztlichen Berufsrechts für Studierende der Medizin an der Asklepios Medical School in Hamburg.
„Der neu geschaffene Lehrstuhl ermöglicht uns den Ausbau unserer Zusammenarbeit mit der Medizin, denn interdisziplinäre Kooperation ist für unsere Hochschule von großer Bedeutung. Jens Prütting wird diese Aufgabe hervorragend erfüllen”, betont Präsidentin Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki.
Professor Dr. Jens Prütting freut sich auf die Zukunft an der Hochschule: „Die Bucerius Law School ist eine Hochschule, an der das Lehren und Forschen uneingeschränkt Freude bereitet. Im sehr freundschaftlichen Kollegenkreis wird unaufhörlich an der Optimierung von Fähigkeiten und der Erreichung gesteckter Ziele gearbeitet, ohne aus den Augen zu verlieren, dass es neben der Rechtswissenschaft viele andere Dinge gibt. Ein toller Ort zum Leben und Arbeiten!“
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Professor Dr. Jens Prütting, Jonathan Schramm