18.09.2014 15:14 - Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Zeitgerechte Knochenbruchversorgung im Kindesalter auch während Corona-Pandemie gewährleistet
Viele Operationen mussten auch während der zweiten Welle in der Corona-Pandemie verschoben werden. Eine positive Bilanz zogen jedoch Deutschlands Kindertraumatologen für den Bereich der Knochenbruchversorgung von Kindern. „Wir haben festgestellt, dass die zeitgerechte Versorgung von Knochenbrüchen im Kindesalter auch während der Corona-Pandemie gewährleistet war“, sagt Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher, Leiter der Sektion Kindertraumatologie (SKT) der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und Direktor der Kinderchirurgischen Klinik am Klinikum Karlsruhe.
Klinikvertreter aus der gesamten Bundesrepublik stellten bei einem Arbeitstreffen rückblickend fest: Die Entscheidungen über eine sofortige oder am nächsten Tag durchzuführende Operation wurde wie immer nur von der Verletzungsschwere und dem Zustand der kleinen Patienten, nicht aber von logistischen Aspekten bestimmt.
Dazu ergänzt der stellvertretende SKT-Leiter und Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Klinikum Bamberg Prof. Dr. Peter Strohm: „Aufgefallen ist uns ein jüngeres Alter der Patienten und ein etwas verändertes Verletzungsmuster, was wir auf eine Verschiebung der Unfallursachen zurückführen. So wurde mehr Individualsport statt Mannschaftssport getrieben.“
Lediglich nicht zeitkritische Metallentfernungen wurden aufgeschoben, sofern sie nicht zeitgebunden zur weiteren Mobilisation erforderlich waren. In diesem Zusammenhang fordern die Kindertraumatologen aber nachdrücklich dazu auf, die Nachsorgetermine nicht aus Furcht vor dem Krankenhausbesuch zu verpassen. Aufgrund der Teststrategien der Kliniken und der weiterhin extrem niedrigen Zahl pädiatrischer COVID-19-Patienten stellt der Besuch einer kindermedizinischen Ambulanz keinen Risikofaktor dar. Beachtet werden sollte, dass aktuell jeweils nur eine Begleitperson mit dem Kind in den Klinikbereich darf.
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