MÜNCHEN ALS 8. BAYERISCHER REGIERUNGSBEZIRK?!
Positionspapier aus der ARL 119 vertieft landespolitische Diskussionen um Behördenverlagerung
Im Hinblick auf die stockenden Pläne der Bayerischen Staatsregierung um die Errichtung eines "Regierungsbezirks München“ und die aktuelle Diskussion um eine Verlagerung von Behörden aus München in die ländlichen Räume informiert die ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft erneut über das kostenfrei zugängliche Positionspapier 119. Das Positionspapier wurde von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL 2020/21 erarbeitet und vertieft die aktuellen Diskussionen zu diesem Thema aus raumwissenschaftlicher Sicht: https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_119.pdf.
Das Positionspapier kommt zu dem Ergebnis, dass nach den bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen eine Konstituierung Münchens als „landesunmittelbare“ Stadt bzw. die Schaffung eines neuen (achten) Regierungsbezirks, der nur die Landeshauptstadt München umfasst, ausgeschlossen ist. Unabhängig davon sprechen auch gravierende fachliche Erwägungen dagegen, da die Metropolfunktionen von München und die damit zusammenhängenden urbanen Strukturen sich längst auf die gesamte Region München ausgedehnt haben. Das Positionspapier plädiert deshalb dafür, dass der neue (achte) Regierungsbezirk zumindest die gesamte Region München umfassen muss. Das „Einziehen“ einer weiteren Verwaltungsgrenze innerhalb des Gebietsumgriffs der Region würde die Aufgabenwahrnehmung von München als europäische Metropole und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit bremsen. Für „Rest“-Oberbayern ist ein zweigeteilter Regierungsbezirk mit zwei getrennten, weit auseinanderliegenden Gebieten vor allem aus verwaltungsökonomischen, verkehrlichen und wirtschaftsstrukturellen Gründen zu vermeiden. Präferiert wird die Zusammenführung der Gebiete der Regionen München und Ingolstadt zu einem neuen Regierungsbezirk „Nordoberbayern“ und einem aus den Gebietsumgriffen der Regionen Oberland und Südostoberbayern gebildeten Regierungsbezirk „Südoberbayern“. Dies würde nach den gültigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen auch eine entsprechende Änderung der Grenzen der Bezirke nach sich ziehen.
In Anbetracht geänderter Anforderungen im internationalen Standortwettbewerb kommt der Reform tradierter Planungsstrukturen in der Region München besondere Bedeutung zu. Das Positionspapier fordert deshalb auch eine Neuausrichtung der Regionalplanung in der Region München, verbunden mit einer institutionellen Stärkung, einer Erweiterung des Aufgabenspektrums und einer Verbesserung der finanziellen und personellen Ressourcen. Darüber hinaus bedarf effizientes staatliches Handeln auf der mittleren Ebene der allgemeinen inneren Verwaltung der engen Kooperation mit weiteren leistungsfähigen öffentlichen und privaten Partnern. Dem Prinzip der Einräumigkeit folgend, sind deshalb gegebenenfalls auch Reformen in anderen Organisationen, so etwa im Spektrum der Wirtschafts- und Arbeitsmarktverwaltung, angezeigt.
Wie immer sich die Staatsregierung entscheidet, für jede Modifikation der bisherigen Abgrenzung der Regierungsbezirke sollte der Handlungsbedarf detailliert ermittelt und transparent sowie plausibel dargelegt werden. Auch eine Effizienzprüfung, die den Reformprozess begleitet und kontrolliert, wird als dringend erforderlich gehalten.
Das Positionspapier enthält zentrale Ergebnisse und Empfehlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Verwaltungsneugliederung Südbayern“ der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft.
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Die ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
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Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) der ARL sind ein Forum für regional orientierte Forschung und für den Informationsaustausch auf Länderebene. Sieben Landesarbeitsgemeinschaften decken das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ab.
Originalpublikation:
https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_119.pdf