Ministerium für Kultur und Wissenschaft schreibt zweiten Landeslehrpreis Nordrhein-Westfalen aus
Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Gerade in der Pandemie haben viele Lehrende Herausragendes geleistet – Preise mit insgesamt 250.000 Euro dotiert
Die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie haben erneut gezeigt, dass an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in vielen Bereichen eine herausragende und innovative Lehre geleistet wird. Um besonders engagierte Hochschullehrende zu würdigen und ihre Arbeit öffentlich sichtbar zu machen, schreibt das Land Nordrhein-Westfalen 2021 zum zweiten Mal den Landeslehrpreis aus. Der Landeslehrpreis ist mit insgesamt 250.000 Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 2. Juli 2021.
„Gute Lehre an unseren Hochschulen ist wichtig für den Erfolg der Studierenden. Zu diesem Erfolg tragen die Lehrenden an den nordrhein-westfälischen Hochschulen entscheidend bei, indem sie mit attraktiver und motivierender Lehre für gut ausgebildete Fachkräfte und für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs sorgen. Insbesondere unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie haben viele Lehrende Herausragendes geleistet. Mit dem Landeslehrpreis möchten wir dieses Engagement hervorheben und würdigen", sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Mit dem Landeslehrpreis unterstützt die Landesregierung beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Lehrkonzepte und besonderer Prüfungsmethoden oder neuer Ansätze in der Beratung und Betreuung von Studierenden. Der Preis ist 2019 ins Leben gerufen worden und wird alle zwei Jahre verliehen.
Der Preis wird in fünf Kategorien vergeben:
1. Lehre an Universitäten
2. Lehre an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
3. Lehre an Kunst- und Musikhochschulen
4. Sonderpreis „Lehre digital“
5. Sonderpreis „Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements von Studierenden in der Lehre“
Jeder Preis ist mit 50.000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für die Weiterentwicklung der Lehre der Preisträgerin bzw. des Preisträgers eingesetzt werden.
Lehrende aller Statusgruppen können von Dekanaten oder Fachschaften für den Landeslehrpreis vorgeschlagen werden, auch Eigenbewerbungen sind zulässig.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine gemeinsame Jury aus Lehrenden, Studierenden und Hochschuldidaktikerinnen und -didaktikern von Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen. Die feierliche Preisverleihung findet am 1. Dezember 2021 statt.
Mit der Organisation und Durchführung des Landeslehrpreises hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. beauftragt.
Mehr Informationen unter: www.mkw.nrw/landeslehrpreis-2021