Hochschullehre durch Digitalisierung stärken: Erste Förderentscheidung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Eine Woche nach ihrer Gründung, im November 2020, hatte die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ihre erste Ausschreibung veröffentlicht – nun wurde die erste Förderentscheidung getroffen: Der Ausschuss zur Projektauswahl, der für die Förderbekanntmachung „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“ eingesetzt wurde, hat in einem wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren unter allen eingereichten Anträgen die zu fördernden Projekte ausgewählt.
Eine Woche nach ihrer Gründung, im November 2020, hatte die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ihre erste Ausschreibung veröffentlicht – nun wurde die erste Förderentscheidung getroffen: Der Ausschuss zur Projektauswahl, der für die Förderbekanntmachung „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“ eingesetzt wurde, hat in einem wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren unter allen eingereichten Anträgen die zu fördernden Projekte ausgewählt.
Insgesamt wurden 264 Anträge eingereicht, darunter 216 Einzel- und 48 Verbundanträge. Der Ausschuss zur Projektauswahl hat unter ihnen 139 Projektvorhaben als förderwürdig eingestuft, darunter 115 Einzel- und 24 Verbundanträge. Das gesamte Fördervolumen für die ausgewählten Projekte beträgt bis zu 330 Millionen Euro. Der Empfehlung der wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl folgend, wurden in einigen Fällen Kürzungen der ursprünglich beantragten Fördersummen vorgenommen.
Die Stiftung gratuliert den erfolgreichen Projekten, die sich in einem mehrstufigen Auswahlverfahren durchgesetzt und sowohl die Gutachter:innen als auch den Ausschuss zur Projektauswahl überzeugt haben. Über den gesamten Prozess sowie die namentliche Besetzung des Auswahlgremiums informiert die Stiftung ausführlich auf ihrer Homepage.
„Die Gutachtenden haben die Innovationsfähigkeit und Qualität jedes beantragten Projekts mit Bezug auf den Status quo beurteilt. Dabei sind viele unterschiedliche Dimensionen zu berücksichtigen, vom didaktischen Potential bis hin zum möglichen Transfer für andere Hochschulen“, erläutert Prof. Dr. Ulrike Cress, Mitglied des Ausschusses zur Projektauswahl, empirische Bildungswissenschaftlerin und Direktorin des Leibniz-Instituts für Wissensmedien (IWM) in Tübingen. „Die Gutachten haben diese Differenzierung sehr gut geleistet. Der hohe Sachverstand, der sich in den Gutachten widerspiegelte, war eine optimale Ausgangsbasis für die Diskussionen und Entscheidungen im Ausschuss zur Projektwahl.“
Die Gutachter:innen spiegeln in ihrer Gesamtheit die Breite der Hochschullandschaft wider. So kommen die Gutachter:innen aus allen Bundesländern, in etwa verteilt nach der Bevölkerungsdichte der Länder, vertreten die verschiedenen Hochschultypen und sind etwa je zur Hälfte Männer und Frauen.
Eine wesentliche Neuerung in der Wissenschaftsförderung stellt die starke Einbindung Studierender in den Begutachtungsprozess dar. So wurden die Einzelanträge auch von studentischen Gutachter:innen beurteilt, die ihre Expertise insbesondere zum wichtigen Querschnittsziel der Studierendenzentrierung einbrachten. Ebenso waren im Ausschuss zur Projektauswahl Studierende vertreten.
„Es zeigte sich meiner Meinung nach eindeutig, dass der Prozess von der Einbindung mehrerer Statusgruppen auf Augenhöhe profitieren konnte“, so Joshua Weygant, studentisches Mitglied des Ausschusses zur Projektauswahl und Student an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. „Durch das Einbeziehen von erfahrenen Studierenden und ihrer Expertise wurde ein weiterer wichtiger Betrachtungswinkel auf die Anträge und deren Einordnung geliefert, von dem letztendlich alle profitieren. Daher freue ich mich sehr, dass die Stiftung sich entschied, den Prozess so zu gestalten, und uns Studierenden eine aktive Rolle zuschrieb.“
Insgesamt hat die deutsche Hochschullandschaft mit der Anzahl und Qualität aller eingereichten Anträge ein starkes Signal für die Weiterentwicklung der Lehre gesetzt.
„Wir freuen uns, dass dieses erste Auswahlverfahren so erfolgreich verlaufen ist. Das liegt zuallererst an den durchweg tollen Anträgen, die zeigen, wie wichtig die Lehre an den deutschen Hochschulen genommen wird“, berichtet Prof. Dr. Evelyn Korn, Vorstand Wissenschaft der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. „Ich danke den Gutachter:innen, die in kurzer Zeit konstruktives, klares und gleichzeitig wohlwollendes Feedback zu einem großen Aufkommen an Anträgen gegeben haben. Mein Dank gilt ebenso den Mitgliedern des Ausschusses zur Projektauswahl. Sie haben die ungeheure Leistung vollbracht, Gutachten zu 262 Projekten zu sichten und fundiert auf ihre Förderwürdigkeit hin zu diskutieren und so eine Förderliste zusammenzustellen, die dem Ziel der innovativen Gestaltung der Lehre absolut gerecht wird.“
Die ausgewählten Projekte spiegeln die Breite der Bedarfe in den unterschiedlichen Hochschultypen wider. Sie adressieren etwa Themen der digitalen und hybriden Gestaltung von Lehre – von den Laborwissenschaften über Soziale Arbeit, Gesundheits- und Erziehungswissenschaften bis hin zu den künstlerischen Fächern. Letztere sind auch mit Fragen neuer Ausstellungs- und Aufführungspraxen konfrontiert, die in einigen Projekten bearbeitet werden. Darüber hinaus werden Fragen der Skalierung der Erfahrungen mit digitaler Lehre des letzten Jahres, elektronische Rückmelde- und Prüfsysteme und deren rechtliche Besonderheiten sowie die datengestützte Gestaltung neuer Lehr- und Lernorganisation im Fokus einiger Projekte stehen.
Eine Liste der ausgewählten Projekte sowie eine erste statistische Auswertung stellt die Stiftung auf ihrer Website zur Verfügung.
Die Förderung der ausgewählten Projekte kann ab dem 1. August 2021 beginnen.
Die 2020 gegründete Stiftung Innovation in der Hochschullehre hat zum Ziel, Innovationen im Bereich des Lehrens und Lernens an Hochschulen zu ermöglichen sowie die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre insgesamt und kontinuierlich zu stärken. Die Stiftung fördert geeignete Projekte, die an einzelnen Hochschulen verankert sind oder im Verbund umgesetzt werden. Zudem schafft sie Vernetzungsangebote für die Akteur:innen, unterstützt den Austausch über Projektergebnisse, Erfolge und Herausforderungen und macht gemeinsames Wissen verfügbar. Programm und Förderung der Stiftung kommen der gesamten Breite der deutschen Hoch-schullandschaft zugute. Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ist eine Treuhandstiftung in Trägerschaft der gemeinnützigen Toepfer Stiftung gGmbH. Sämtliche Mittel für Förderung, Programm, Organisation und Verwaltung werden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen:
https://stiftung-hochschullehre.de/projektfoerderung/foerderentscheidung/