Wissenschaftsminister Willingmann verleiht Promotionsrecht an Hochschule Magdeburg-Stendal
Die Hochschule Magdeburg-Stendal kann neben Bachelor- und Masterabschlüssen künftig auch den Doktorgrad in Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie in Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften vergeben.
Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat der Hochschule am 2. Juni 2021 offiziell das Promotionsrecht für das Promotionszentrum „Umwelt und Technik“ verliehen. Es bündelt die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der besonders forschungsstarken Professorinnen und Professoren der Fachbereiche Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit sowie Ingenieurwissenschaften und Industriedesign. Es folgte am 3. Juni während einer Festveranstaltung in Wernigerode die Verleihung des Promotionsrechtes für das hochschulübergreifende Promotionszentrum „Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften“. An den Hochschulen Anhalt, Harz, Merseburg und Magdeburg-Stendal können Absolventinnen und Absolventen nun im entsprechenden Bereich promovieren.
Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Sachsen-Anhalt hatte in der vergangenen Woche die Hochschule Anhalt das Promotionsrecht für die Fachrichtungen Life Science sowie Architektur und Designforschung erhalten. Möglich wurde das durch eine Verordnung des Ministers, die Anfang Mai in Kraft getreten ist. Sie fußt auf der Novelle des Hochschulgesetzes (HSG) des Landes aus dem Sommer 2020 und liefert den Rahmen für die Übertragung des Promotionsrechts. Nach Hessen (2016) und Nordrhein-Westfalen (2019) ist Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das HAW ein eigenständiges Promotionsrecht ermöglicht.
Dazu sagte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Neben der Grundlagenforschung ist auch die angewandte Wissenschaft existenziell für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Ob Universität oder HAW – überall dort, wo in Sachsen-Anhalt starke Forschung betrieben wird, hat der wissenschaftliche Nachwuchs eine starke Perspektive. Das Promotionsrecht für HAW verbreitert die Möglichkeit, hochqualifizierte Menschen zu binden. Im Ringen um Fachkräfte – nicht nur für die Wissenschaft, sondern insgesamt im Land – ist das ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt.“
Die Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal, Prof. Dr. Anne Lequy, betonte: „Dies ist ein Meilenstein in der 30-jährigen Geschichte der Hochschule Magdeburg-Stendal. Für uns als HAW bedeutet die Verleihung des Promotionsrechtes eine Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung. Die Ausbildung der Doktorandinnen und Doktoranden ermöglicht eine exzellente Verbindung von Forschung und Personalentwicklung. Darüber hinaus bietet das Promotionsrecht neue Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Forschung unserer Hochschule.“ Mit der Einrichtung des hochschuleigenen Promotionszentrums Umwelt und Technik an der Hochschule Magdeburg-Stendal und der federführenden Beteiligung am hochschulübergreifenden Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften könne nun an allen fünf Fachbereichen der Hochschule wissenschaftlicher Nachwuchs ohne zusätzliche Auflagen in einem interdisziplinären Rahmen zur Promotion geführt werden. „Das ist für uns und die gesamte Region ein sehr großer Gewinn“, so Rektorin Anne Lequy.
Laut HSG kann forschungsstarken Fachrichtungen an den HAW oder Zusammenschlüssen verschiedener Bereiche der vier HAW des Landes das Promotionsrecht verliehen werden. Voraussetzung dafür ist eine Mindestanzahl von Wissenschaftlern an den Hochschulen mit gesteigerten Forschungsaktivitäten. Die Förderung und Betreuung der Doktoranden erfolgt in Promotionszentren.