Start der öffentlichen Konsultationsphase: Amendment zu SGLT2-Inhibitoren in der NVL Chronische Herzinsuffizienz
Das Amendment zu SGLT2-Inhibitoren der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz steht ab sofort bis zum 5. Juli 2021 zur öffentlichen Konsultation bereit. Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, die Leitlinie kritisch zu begutachten und zu kommentieren.
Herzinsuffizienz ist in Deutschland der häufigste Grund für Klinikeinweisungen und gehört zu den häufigsten Todesursachen. Dies hängt zum einen mit der Alterung der Gesellschaft zusammen, zum anderen mit den verbesserten Überlebenschancen nach einem Herzinfarkt oder anderen Herzerkrankungen. Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz beitragen. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Gremium spricht Empfehlungen für Diagnostik und Therapie, aber auch für die Koordination zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aus.
Die Leitlinie wird in der Regel alle fünf Jahre aktualisiert. Wegen der sich schnell ändernden Datenlage zum Nutzen von SGLT2-Inhibitoren erhielt die 3. Auflage der Leitlinie 2020 ein Amendment zur Therapie mit dieser Medikamentengruppe, das nun erneut überarbeitet wurde. SGLT2-Inhibitoren wurden ursprünglich für die Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus entwickelt. In klinischen Studien kam es jedoch auch bei Patientinnen und Patienten mit normalem Blutzuckerspiegel zu weniger Krankenhausaufenthalten und weniger Todesfällen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, insbesondere bei Vorerkrankungen wie z. B. chronischer Herzinsuffizienz.
Da die anderen Inhalte der Leitlinie nicht verändert wurden, steht nur das Amendment zur öffentlichen Konsultation bereit. Erstellt nach den methodischen Vorgaben der evidenzbasierten Medizin, beruhen die Empfehlungen auf qualitativ geprüften Studien, kombiniert mit der klinischen Expertise des multidisziplinären Expertengremiums sowie der Sicht von Betroffenen, die durch Patientenvertreter eingebracht wurde.
Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, ihre Kommentare zu den überarbeiteten Kapiteln bis einschließlich 5. Juli 2021 abzugeben. Diese können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen per E-Mail an nvl@azq.de gesendet werden. Die eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsphase an die Autorengruppe weitergeleitet, die dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung entscheidet.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt. Zu ausgewählten Krankheitsbildern arbeiten Expertinnen und Experten verschiedener Organisationen zusammen, um im Rahmen der strukturierten Versorgung chronisch kranker Menschen die angemessene und evidenzbasierte Patientenversorgung darzustellen.
Weitere Informationen:
https://www.leitlinien.de/herzinsuffizienz