Der neue Glücksspielstaatsvertrag – Fluch oder Segen?
Am 1. Juli 2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag (kurz GlüStV 2021) in Kraft, der das Glücksspielwesen in Deutschland neu regulieren soll. Insbesondere bislang verbotene, aber zum Teil geduldete Online-Glücksspiele sind nun legal. Das Ziel: Der neu geschaffene Rechtsrahmen soll verlässlich sein und eine sichere Alternative zu den unzähligen Schwarzmarkt-Angeboten bieten. Und natürlich kommt der Staat so auch zu mehr Steuereinnahmen, die ihm bei den illegalen Glücksspielangeboten aus dem Ausland bislang verloren gingen.
Das Ganze läuft nun auch unter dem Motto „verbesserter Spielerschutz“. „Verbessert, ja – aber nicht gut genug“, sagt Konrad Landgraf, Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) und Suchtexperte, zum neuen Regelwerk. Zwar begrüßt Landgraf ausdrücklich die Spielersperrdatei, die die Spielhallen in einschlägigen Stadtvierteln nun genauso einschließt wie die zahlreichen Internetangebote. Wer sich also im Internet sperren lässt, kann auch in einer Spielhalle oder Gaststätte nicht mehr an Geldspielgeräten zocken. Doch die Mindestsperrdauer von drei Monaten hält Landgraf für zu kurz.
Besonders aber das Online-Glücksspiel ist Landgraf ein Dorn im Auge: „Grundsätzlich bin ich dagegen, Online-Glücksspiel in diesem Umfang zu legalisieren. Denn die ständige Verfügbarkeit dieser Angebote erhöht das Risiko, eine Sucht zu entwickeln.“ Und auch das Einzahlungslimit von insgesamt 1.000 Euro pro Person und Monat ist Landgraf zu hoch. Genauso sehen das auch zahlreiche andere Suchtexperten in ganz Deutschland. Und so sehen das auch die Mitglieder des Betroffenenbeirats Bayern Stimme der SpielerInnen, einem Zusammenschluss von aktuell neun von Glücksspielsucht betroffenen Männern und Frauen, die sich zu einem selbstständigen Gremium organisiert haben und sich für eine Stärkung des Spieler- und Jugendschutzes einsetzen. In mehreren Stellungnahmen hat der Beirat den neuen Glücksspielstaatsvertrag vorab zum Teil heftig kritisiert und maßgebliche Korrekturen gefordert.
Landgraf, der den Betroffenenbeirat seit seiner Gründung fachlich und finanziell mit Mitteln der LSG unterstützt, ist ganz beim Beirat: „Die Mitglieder des Beirats haben alle eine lange Leidensgeschichte hinter sich, und sicherlich wäre es für die Qualität des neuen Gesetzes förderlich gewesen, die Anregungen des Beirats aufzugreifen.“ Landgraf spielt dabei unter anderem auf die im GlüStV vorgesehene Aufsichtsbehörde an, die in Sachsen-Anhalt installiert werden soll. Einsatzbereit soll die neue Behörde aber erst im Jahr 2023 sein, also knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags. Und Landgraf zweifelt auch daran, ob die drei für den Spielerschutz enorm wichtigen Dateien (Sperrdatei, Limitdatei und die Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Anbietern im Internet) zum 1. Juli 2021 überhaupt funktionieren.
„Wir werden abwarten müssen, ob und wie gut sich das neue Regelwerk in der Praxis bewährt“, sagt der Suchtexperte und ergänzt: „Es gibt natürlich ein paar richtige Ansätze, so hat der Staat nun mehr Kontroll- und Vollzugsmöglichkeiten, doch viele der Ansätze gehen uns nicht weit genug.“ So dürften das auch die rund 500.000 Menschen in Deutschland sehen, die durch problematisches oder pathologisches Glücksspielen mitunter nicht nur viel Geld, sondern auch Familie, Freunde und den Job verloren haben. Der durchschnittliche Schuldenstand pathologisch Spielender, die in eine Suchtberatung gehen, beträgt immerhin 25.000 Euro.
Die Landesstelle Glücksspielsucht koordiniert bayernweit Prävention, Forschung, Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches Glücksspielen. Sie besteht seit Juni 2008 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanziert.
Kooperationspartner sind die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), der Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. und das IFT Institut für Therapieforschung München.
Die LSG arbeitet fachlich unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.
Der Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen wurde Ende Januar 2018 in München gegründet und besteht derzeit aus neun ständigen Mitgliedern.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Konrad Landgrad, Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht Bayern