Förderung von zehn Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 2. Juli 2021 die Aufnahme von zehn Konsortien in die Bund-Länder-Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen.
Auf Grundlage einer Förderempfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sollen folgende Konsortien gefördert werden:
• NFDI4Microbiota – Nationale Forschungsdateninfrastruktur für Mikrobiota-Forschung
(Lebenswissenschaften)
• NFDI4Earth – NFDI Konsortium Erdsystemforschung (Geowissenschaften)
• BERD@NFDI – NFDI für Wirtschaftsdaten und Verwandtes (Sozial- und
Verhaltenswissenschaften)
• Text+ – Sprach- und textbasierte Forschungsdateninfrastruktur
(Geisteswissenschaften)
• NFDI4DataScience – NFDI für Datenwissenschaften und Künstliche Intelligenz
(Informatik, System- und Elektrotechnik)
• DAPHNE4NFDI – DAten aus PHoton- und Neutronen Experimenten (Physik)
• FAIRmat – FAIRe Dateninfrastruktur für die Physik der kondensierten Materie und die
chemische Physik fester Stoffe (Physik)
• PUNCH4NFDI – Teilchen, Universum, Kerne und Hadronen für die NFDI (Physik)
• NFDI-MatWerk – Nationale Forschungsdateninfrastruktur für Materialwissenschaft &
Werkstofftechnik (Materialwissenschaft und Werkstofftechnik)
• MaRDI – Mathematische Forschungsdateninitiative (Mathematik)
Der Empfehlung der DFG lag – wie auch schon bei der ersten Förderrunde 2019/2020 – ein mehrstufiger wissenschaftsgeleiteter Prozess zugrunde, in den zahlreiche internationale Gut-achtende einbezogen waren. Bund und Länder sind überzeugt, dass die zehn Konsortien der zweiten von insgesamt drei Förderrunden die im Vorjahr ausgewählten neun Konsortien der ersten Förderrunde sehr gut ergänzen werden.
„Die zweite Förderrunde für NFDI-Konsortien fällt pandemiebedingt in eine schwierige Zeit. Um-so mehr freuen wir uns, dass es den Konsortien gelungen ist, qualitativ sehr hochwertige Bewerbungen einzureichen. Ein besonderer Dank gilt auch der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die trotz widriger Rahmenbedingen im Zeitplan geblieben ist und fachlich ausgewogene Förderempfehlungen vorgelegt hat. Wir sind überzeugt, dass die geförderten Konsortien die Nutzung und Nutzbarkeit von Daten aus der Forschung verbessern und damit einen starken Innovationsimpuls im gesamten Wissenschaftssystem und darüber hinaus setzen werden. In der dritten Förderrunde sollen – ebenfalls auf Grundlage der Förderempfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft – weitere Konsortien in die Bund-Länder-Förderung aufgenommen werden, sodass insgesamt bis zu 30 Konsortien gefördert werden“, erläutert der GWK-Vorsitzende, Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die stellvertretende Vorsitzende der GWK, Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, begrüßte die Entscheidung: „Forschungsdaten sind die Eintrittskarte in die Zukunft für das Innovationsland Deutschland. Wenn wir diese Daten mit dem größtmöglichen Nutzen verwerten, stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere technologische Souveränität. Mit der Aufnahme von zehn weiteren Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur schreitet der Aufbau der für den Wissenschaftsstandort Deutschland strategisch wichtigen Forschungsdateninfrastruktur weiter voran. Die inzwischen neunzehn geförderten Konsortien über-zeugen durch ihre disziplinäre Breite und die thematische Vielfalt, der sie sich widmen wollen“.
Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) ist eine Innovation in der deutschen Wissenschaftslandschaft. Sie soll höchst heterogene Akteure zusammenbringen, die im rechtlichen Rahmen eines eingetragenen Vereins zum Zwecke der Etablierung und Fortentwicklung des Forschungsdatenmanagements und somit der Effizienzsteigerung des deutschen Wissenschaftssystems miteinander eng interagieren. Der Verein steht grundsätzlich auch Mitgliedseinrichtungen von NFDI-Konsortien offen, die noch nicht in die Bund-Länder-Förderung aufgenommen worden sind. Dadurch soll der inklusive Charakter der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur zum Ausdruck gebracht und von Beginn an eine größtmögliche Breitenwirkung im Wissenschaftssystem erzielt werden.
Für Aufbau und Förderung der NFDI werden Bund und Länder vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften von 2019 bis 2028 jährlich bis zu 90 Millionen Euro im Endausbau bereitstellen; hiervon bringt der Bund 90 % auf, 10 % der Kosten tragen die Länder.
Mit der NFDI sollen die heute oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerten Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. Die NFDI wird von Nutzern von Forschungsdaten und von Infrastruktureinrichtungen ausgestaltet, die dazu in und zwischen Konsortien zusammenarbeiten. Die NFDI soll Standards im Datenmanagement setzen und als digitaler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen. Ein solcher Wissensspeicher ist ein Standortvorteil und kann dazu beitragen, die weltweit besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuziehen.