Nationale Forschungsdateninfrastruktur: DFG begrüßt zweite Förderentscheidungen
NFDI wächst nach GWK-Beschluss um zehn Konsortien / Wissenschaftsgeleitetes Verfahren
Am 2. Juli hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) die Förderung von zehn weiteren Konsortien im Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. Mit der heutigen Entscheidung der GWK, die erneut einer Empfehlung des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzten NFDI-Expertengremiums folgte, ist die zweite Ausschreibungsrunde abgeschlossen, in der sich 16 Initiativen um eine Förderung im Rahmen der NFDI beworben haben. Insgesamt befinden sich nun 19 Konsortien aus allen vier großen Wissenschaftsbereichen in der Förderung.
Beim Aufbau der NFDI verantwortet die DFG den Auswahl-, Begutachtungs- und Bewertungsprozess für die Anträge auf NFDI-Konsortien, während die GWK die finanzwirksamen Entscheidungen trifft. Voraussetzung der Förderung ist ein positives Votum des NFDI-Expertengremiums, das sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten aus wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen zusammensetzt.
„Es ist gut zu sehen, dass die NFDI auf Basis eines wissenschaftsgeleiteten Verfahrens weiter wächst“, sagte die Präsidentin der DFG, Professorin Dr. Katja Becker nach dem Beschluss. „Diese Orientierung ermöglicht es, die NFDI abgestimmt auf die Bedarfe und Anforderungen der jeweiligen wissenschaftlichen Communities aufzubauen. Die so entstehende vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien ermöglicht ein umfassendes Forschungsdatenmanagement in allen Wissenschaftsbereichen. So kann unter anderem die Nachnutzbarkeit von Daten auch über Fächergrenzen hinaus gesteigert werden. Wie wichtig das Aufbereiten und Teilen von Forschungsdaten ist, zeigt die Coronavirus-Pandemie aktuell eindrücklich.“
Am 12. Mai 2021 begann die dritte und vorläufig letzte Ausschreibungsrunde mit der Veröffentlichung der Ausschreibung. Zum ersten Mal ist auch die Beantragung von Basisdiensten möglich, mit denen die infrastrukturelle Grundversorgung für potenziell alle Konsortien gewährleistet und Interoperabilität dauerhaft gesichert werden soll. Insgesamt sollen im Rahmen der NFDI bis zu 30 Konsortien gefördert werden.
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Weitere Informationen zum NFDI-Verfahren: www.dfg.de/nfdi
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