Disease Interception: Krankheiten im Keim ersticken
„Disease Interception“ heißt der neue Ansatz, der es möglich machen soll, durch die Auswertung von Daten Erkrankungen schon während ihrer Entstehung zu erkennen und zu verhindern. Die Probleme, die damit einhergehen, erforscht das Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) der Ruhr-Universität Bochum (RUB) zusammen mit der Universitätsmedizin Essen in einem 24-monatigen Projekt, das mit rund 170.000 Euro vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) gefördert wird. Es ist am 1. Juli 2021 gestartet.
Krankheiten nicht entstehen lassen
Disease Interception verfolgt das Ziel, Krankheiten bereits in ihrer Entstehungsphase entgegenzuwirken, indem Prozesse, die mit einer Krankheitsentwicklung in Verbindung stehen, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt entdeckt und durch eine gezielte Intervention aufgehalten oder sogar umgekehrt werden. Als besonders wertvoll erweist sich das Abfangen – so die wörtliche Übersetzung zu Interception – von Erkrankungen bei denjenigen, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln und/oder in einem fortgeschrittenen Stadium nur noch schlecht oder gar nicht mehr behandelbar sind, wie bestimmte Krebsformen oder die Alzheimer-Krankheit.
Um Anhaltspunkte identifizieren zu können, die auf einen drohenden symptomatischen Krankheitsausbruch hindeuten, und Zusammenhänge zwischen bestimmten Faktoren oder Veränderungen und Krankheiten zu erkennen, ist es notwendig, große Datenmengen zu digitalisieren, zu sammeln und auszuwerten. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz wird immer wichtiger.
Disease Interception im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung
„Aufgrund der Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der in Deutschland lebenden Personen gesetzlich krankenversichert ist und damit die Verfügbarkeit von bestimmten medizinischen Maßnahmen faktisch davon abhängt, ob diese im Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind, liegt ein Schwerpunkt des Projekts auf dem Leistungsrecht“, erklärt Projektmitarbeitern Lara Wiese. Geklärt werden soll, wie sich die Disease Interception in das System des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) – dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung – insgesamt einfügt, ob und auf welcher Grundlage gegenwärtig entsprechende Leistungen beansprucht werden können und inwiefern gerade mit Blick auf eine langfristig mögliche umfassende Implementierung dieses Ansatzes ein expliziter Regelungsbedarf besteht.
Kooperation mit dem Smart Hospital in Essen
Neben dem krankenversicherungsrechtlichen Bereich soll auch die medizinische Versorgungspraxis beziehungsweise Forschung in den Blick genommen werden, die sich bereits mit dem Konzept der Disease Interception befasst. Dazu kooperiert das Projektteam unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Huster eng mit der Universitätsmedizin Essen (UME). Über das Konzept des Smart Hospital versucht sie, die im Krankenhaus erhobenen Daten bereits im Sinne der möglichst frühzeitigen Erkennung von Krankheitsrisiken und -anzeichen zur Verbesserung der Versorgung zu nutzen.
Datenschutz, Zertifizierung, Aufklärung, Einwilligung
Das rechtliche Problemfeld von Disease Interception reicht vom Datenschutz über komplizierte Zertifizierungsverfahren für Geräte, Verfahren oder Apps bis hin zu Fragen der Aufklärung und informierten Einwilligung. „Dank der Unterstützung von Dr. Anke Diehl, Chief Transformation Officer der Universitätsmedizin Essen, und durch die Einbindung sowohl von ärztlichem Personal als auch von Patientinnen und Patienten können die mit dem Konzept der Disease Interception verbundenen Chancen, aber auch Schwierigkeiten aus der Perspektive des Rechts und der medizinischen Praxis beleuchtet werden“, so Stefan Huster.
Konkrete Lösungen und Verbesserungsvorschläge
Die Vernetzung von Medizinrecht und Medizin dient als Grundlage dafür, die Bedürfnisse und tatsächlichen Begebenheiten der Praxis realitätsnah zu untersuchen und zu bewerten. Zudem will das Projektteam konkrete, praktikable Lösungs- oder Verbesserungsvorschläge erarbeiten. „Die Ergebnisse sollen politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Krankenhäusern sowie sonstigen Stakeholdern im deutschen Gesundheitssystem eine erste Orientierung bieten, welche Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konzept der Disease Interception zu bewältigen sind – sowohl gegenwärtig bei seiner Entwicklung und ersten Anwendung als auch perspektivisch, wenn seine umfassende und breitflächige Zugänglichmachung, insbesondere als Leistung der GKV, angezeigt erscheint“, so Stefan Huster.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Lara Wiese
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie
Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR)
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel. +49 234 32 23925
E-Mail: lara.wiese@rub.de
Weitere Informationen:
http://Homepage des ISGR: https://www.isgr.ruhr-uni-bochum.de/
http://Homepage der UME: https://www.ume.de/