BAMF-FDZ: Neue Daten für die Migrations- und Integrationsforschung
Das Forschungsdatenzentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Anfang August seine Tätigkeit aufgenommen und steht mit seinem neuen Datenserviceangebot für die Wissenschaftsgemeinschaft bereit. Forschungsfragen zu Migrations- und Integrationsthemen können nun auch mit Mikrodaten des Ausländerzentralregisters beantwortet werden.
Behördliche Entscheidungen im Feld der Migration und Integration in Deutschland fußen auf Daten, die im Rahmen verwaltungsrechtlicher Fachaufgaben erhoben werden. Um Maßnahmen, Regelungen und damit einhergehende gesellschaftlich-relevante Veränderungen einordnen zu können, bedarf es wissenschaftlicher Begleitung. Hierfür kann das BAMF Forschungseinrichtungen künftig auf Antrag, Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zur Verfügung stellen. Die Neuerung geht auf eine Novelle des AZR-Gesetzes im Zuge des 2. Datenaustauschverbesserungsgesetzes zurück. Innerhalb des BAMF ist das neue Forschungsdatenzentrum (BAMF-FDZ) im Forschungszentrum verortet, dessen Befragungsdaten zukünftig ebenfalls über das BAMF-FDZ angeboten werden sollen.
„Als Forschungszentrum wissen wir um die Wichtigkeit des Zugangs zu geeigneten Daten. Wir freuen uns daher, nun Daten aus dem Ausländerzentralregister und zukünftig auch aus unseren verschiedenen Befragungsprojekten mit Forschungseinrichtungen teilen zu können und so Erkenntnisgewinn und wissenschaftlichen Austausch im Feld der Migrations- und Integrationsforschung zu stärken. Das BAMF-FDZ wird von einem engagierten Team betreut, das gerne zu den neuen Möglichkeiten berät, die sich für Forschende ergeben“, so Katrin Hirseland, Abteilungsleiterin Forschungszentrum.
Der Aufbau des BAMF-Forschungsdatenzentrums erfolgte in agiler Projektarbeit gemeinsam mit der IT-Abteilung des BAMF: So entstanden das eigene Webportal zur Antragsstellung im FDZ, ein sicherer Datenaustauschprozess und die Einrichtung der gesicherten und kontrollierten Gastwissenschaftsarbeitsplätze. Den Forschenden wird so der gesamte Prozess von der Datenbeantragung über den Datenzugang bis hin zur Bereitstellung der Forschungsergebnisse durch modernste digitale Anwendungen erleichtert.
„Unsere agile Arbeitsweise in der IT ist der technische Erfolgsfaktor des FDZ-Projekts. Diese Agilität hat die Vernetzung des Teams belebt und intensiviert und zur zielgerichteten und schnellen Fertigstellung des Projekts beigetragen“, so Antje Kiss, Abteilungsleiterin Informationstechnik, Controlling, Statistik, Risikomanagement.
Daten aus dem Ausländerzentralregister
Seit Anfang August stehen im neuen BAMF-FDZ anonymisierte Mikrodaten aus dem AZR und personenbezogene AZR-Daten für wissenschaftliche Befragungen bereit. Grundlage hierfür ist § 24a Abs. 6 und 7 AZRG. Das AZR beinhaltet alle ausländerrechtlich-relevanten Informationen über ausländische Personen, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Es ist mit rund 18,9 Millionen personenbezogenen Datensätzen (im allgemeinen Datenbestand) und ca. 11 Millionen Anträgen in der Visadatei eines der umfangreichsten, automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland (Datenstand: 31.5.2021). Es dient der Unterstützung von Behörden, die mit der Durchführung von ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften befasst sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist seit 2004 Registerführer des AZR. Die Erfassung der Daten erfolgt dezentral, beispielsweise in den Ausländerbehörden bzw. den kommunalen Meldebehörden, und beim BAMF.
Die neuen, anonymisierten Mikrodaten im „AZR-Forschungsdatensatz 2021 Version 1.0“ sind eine 20-prozentige Zufallsstichprobe aus dem allgemeinen Datenbestand des AZR aller volljährigen Drittstaatsangehörigen. Der Datensatz wird durch das BAMF-FDZ für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bereitgestellt. Der AZR-Forschungsdatensatz beinhaltet die vollständigen aufenthalts- und asylrelevanten Informationen zum genannten Personenkreis, inklusive der Bildungsbiografie auf Individualdatenebene. Das Datenprodukt kann beim BAMF-FDZ beantragt werden. Der Datenzugang erfolgt über Gastwissenschaftsarbeitsplätze in Nürnberg, nachdem die Voraussetzungen für den Datenzugang geprüft wurden.
Zusätzlich können personenbezogene Adressdaten aus dem AZR für die Durchführung eigener wissenschaftlicher Befragungen über das BAMF-FDZ zugänglich gemacht werden. Die Voraussetzungen für den Datenzugang sind aufgrund der Sensibilität der Daten auf das Mindestmaß eingeschränkt und werden nach der Antragsstellung geprüft. Gerne berät das BAMF-FDZ zu Anforderungen und Fragen rund um die Antragstellung.
Alle Informationen sowie die Datendokumentationen und Arbeitshilfen finden sich auf der Homepage des BAMF-FDZ. Hier können Sie auch jederzeit Kontakt zum BAMF-FDZ aufnehmen.
Weitere Informationen:
http://www.bamf.de/fdz