Zivile Sicherheit – Bedrohungen aus dem digitalen Raum: Neue BMBF-Förderrichtlinie veröffentlicht
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, um Betreiber kritischer Infrastrukturen und Ermittlungsbehörden gegen Angriffe aus dem digitalen Raum zu stärken.
Die Bedeutung digitaler Technologien hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies schließt neben Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen auch Bereiche ein, die die Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wasser, Lebens- und Arzneimitteln betreffen, das Gesundheitswesen, das Verkehrswesen, sowie (auch grenzüberschreitende) Produktions- und Logistikprozesse.
Digitale Technologien bieten jedoch nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern bergen auch ein enormes Missbrauchspotenzial. In den letzten Jahren hat nicht nur die Anzahl der Angriffe aus dem digitalen Raum, sondern auch deren Raffinesse beim Tathergang deutlich zugenommen.
Um solchen Bedrohungen künftig besser und gezielter vorzubeugen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 5. November 2021 die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit - Bedrohungen aus dem digitalen Raum“ veröffentlicht.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden innovative Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie Systeme zur Analyse und Monitoring von Systemkomponentenkritischer Infrastrukturen und des Netzwerkverkehrs gefördert. Weitere Förderinhalte sind die Forschung zu den Abläufen von Cyberangriffen und Attacken auf Lieferketten sowie zum Umgang mit dem Ausfall von KRITIS.
Zur Aufklärung und Bekämpfung von Cyberkriminalität sollen einerseits die Zusammenhänge und Auswirkungen der technischen Möglichkeiten und krimineller Strukturen untersucht werden. Andererseits sollen Werkzeuge und Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyber-Missbrauch, Identitätsdiebstahl, Radikalisierung und der Verbreitung von Desinformation zur Unterstützung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden entwickelt werden. Eine besondere Bedeutung hat die zwingende Einbindung von Anwendern, um bedarfsgerechte und praxistaugliche Lösungen für KRITIS-Betreiber und BOS erarbeiten zu können.
Die Ansätze sollen konkrete Anwendungsprobleme lösen. Bedarfe der KRITIS-Betreiber sowie der BOS sollen besondere Berücksichtigung finden. Die Erforschung und Entwicklung von neuen IT-Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Projektskizzen sind dem beauftragten Projektträger, der VDI Technologiezentrum GmbH, bis spätestens 25. März 2022 in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Ansprechperson
Dr. Serge Röhrig, Projektträger zivile Sicherheitsforschung, VDI Technologiezentrum GmbH, Telefon: +49 211 6214-396, E-Mail: roehrig@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/11/2021-11-05-Bekanntmachung-ZivileSicherheit.html
http://www.sifo.de/
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