Akkreditierungsrat führt erstes Alternatives Verfahren durch
Eine Premiere ist zu vermelden: Der Akkreditierungsrat hat erstmals ein Alternatives Verfahren akkreditiert. Er befürwortete den Antrag der Hochschule Harz mit Auflagen. Die im Studienakkreditierungsstaatsvertrag ins Leben gerufene dritte Verfahrenslinie wird durch den Beschluss endgültig im Akkreditierungssystem etabliert. Die Hochschulen erhalten durch diese Verfahrenslinie weitere Gestaltungsmöglichkeiten in der Akkreditierung, gleichzeitig lassen sich Impulse für die Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung von Studiengängen und Qualitätsmanagementsystemen erhoffen.
Verbunden mit der 111. Sitzung war die Durchführung einer ESG-Evaluation durch die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) mit dem Ziel einer erneuten Vollmitgliedschaft bei ENQA sowie die Listung im europäischen Agenturenregister EQAR. Die ESG-Evaluation stellt zugleich eine Umsetzung von Artikel 15 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags dar. Gegenstand der Evaluation ist daher die Stiftung Akkreditierungsrat als Organisation im Kontext der Einbindung in ein Akkreditierungssystem, in dem die Länder die Kriterien für die Akkreditierung festlegen und die Agenturen die Begutachtungsverfahren durchführen.
Die Gespräche der Gutachterinnen und Gutachter mit den Mitgliedern des Akkreditierungsrats und der Geschäftsstelle sowie mit allen Stakeholdern der Stiftung Akkreditierungsrat fanden online in einer konstruktiven Atmosphäre statt.
Das Ende der Amtsperiode 2018-2022 bot Anlass zu einer Bestandsaufnahme der Umsetzung der Rechtsgrundlagen und einer Reflexion der eigenen Arbeit des Akkreditierungsrates. Als zentrale Themen hoben die Mitglieder insbesondere die Gleichwertigkeit programmakkreditierter und (system-)intern akkreditierter Studiengänge, aber auch die Weiterentwicklung der Kommunikation mit den Agenturen und allen anderen Stakeholdern hervor. Diese und weitere Punkte sollen als Grundlage einer Arbeits- und Strategieplanung des Akkreditierungsrates für die nächste Amtsperiode dienen.
Ferner hat der Akkreditierungsrat die Zulassung der Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, Informatik, Naturwissenschaften und Mathematik (ASIIN e.V.) auf Basis ihrer Registrierung im EQAR beschlossen. Die EQAR-Registrierung läuft bis zum 31.08.2026.
Zur 111. Sitzung lagen 118 Anträge auf Programmakkreditierung zur Entscheidung vor, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 211 Studiengänge umfassten. Daneben befasste sich der Akkreditierungsrat mit sechs Anträgen auf Systemakkreditierung, sodass insgesamt 124 Anträge auf der Tagesordnung standen. Alle vorgelegten Anträge wurden behandelt: 122 Anträge wurden, teils unter Auflagen, positiv beschieden. Ein Antrag wurde zurückgegeben, ein Antrag wurde negativ beschieden. Die Beschlüsse fasste der Rat im anschließenden Umlaufverfahren.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
Weitere Informationen:
http://www.akkreditierungsrat.de
Die semantisch ähnlichsten Pressemitteilungen im idw
