125 Jahre Deutsches Rechtswörterbuch
Das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache feiert 2022 sein 125-jähriges Jubiläum. 1897 wurde mit der Arbeit an dem heute an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften angesiedelten Forschungsprojekt begonnen. Heute zählt das DRW zu den bedeutendsten Wörterbuchunternehmen in Europa und darf als Deutschlands größtes Wörterbuch zu einer Fachsprache gelten.
Was ist ein Schnatbaum? Und was ein Stirnenstößer? Diese und viele andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW). Das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache feiert 2022 sein 125-jähriges Jubiläum. 1897 wurde mit der Arbeit an dem heute an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften angesiedelten Forschungsprojekt begonnen. Heute zählt das DRW zu den bedeutendsten Wörterbuchunternehmen in Europa und darf als Deutschlands größtes Wörterbuch zu einer Fachsprache gelten. 100.000 Wortartikel sind bereits gedruckt – und jedes Jahr kommen 1000 neue hinzu.
Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth gratuliert
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth gratuliert der Heidelberger Forschungsstelle zu dem ungewöhnlichen Jubiläum. In seinem Grußwort betont er das zentrale Verdienst des Deutschen Rechtswörterbuchs bei der Aufarbeitung der deutschen Rechtssprache. Das Wörterbuch mache die „sprachliche Dimension unserer geschichtlichen Fachsprache“ erfahrbar. Die „Erkenntnisse, die sich einstellen, wenn das Deutsche Rechtswörterbuch die Wurzeln unserer gegenwärtigen Rechtssprache freilegt“, seien beachtlich. Wörtlich fügt Harbarth hinzu:
„Im 125. Jahr des Deutschen Rechtswörterbuchs ist es an der Zeit, der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch für die Pflege und Bewahrung unseres historischen Sprachschatzes unseren tiefempfundenen Dank auszusprechen und unserer Bewunderung für das bislang Erreichte Ausdruck zu geben. Der Weg, der vor 125 Jahren angetreten wurde, ist schon ein weites Stück gegangen. Und doch bleibt ‚vieles verschollen und verloren Geglaubte […] noch zu lösen‘ aus ‚der ganzen Sprache sämtlicher Schatz‘, so Jacob Grimm in seiner ‚Poesie des Rechts‘. Die Aufgabe bleibt also ebenso gewaltig wie bedeutend.“
1400 Jahre Sprachgeschichte in einem einzigen Wörterbuch
Das Deutsche Rechtswörterbuch bildet die gesamte Entwicklung der deutschen Rechtssprache ab – von den ältesten (west)germanischen Sprachzeugnissen bis ins 19. Jahrhundert hinein. So stammt beispielsweise der älteste Nachweis für das Wort „Graf“ aus einer Königsurkunde von 479 n. Chr. Im Artikel „absetzen“ findet sich sogar ein Beleg aus der Zeit vor 384 n. Chr. – aus der vergleichend herangezogenen gotischen Bibel des Bischofs Wulfila. Neben hoch- und niederdeutschen Quellen finden im DRW unter anderem langobardische, altenglische, altfriesische und mittelniederländische Texte Berücksichtigung. Denn nur so kann die mitteleuropäische Sprach- und Rechtsentwicklung adäquat abgebildet werden. Kaum ein anderes Wörterbuch deckt einen solch weiten Zeitrahmen ab.
100.000 Wortartikel sind gedruckt
In alphabetischer Ordnung sortiert, beginnt das Deutsche Rechtswörterbuch mit dem Artikel „Aachenfahrt“. 2021 wurden die letzten mit „S“ beginnenden Artikel fertiggestellt. Die Doppellieferung 5-6 zu Band 14 – mit den Artikeln von „Subjekt“ bis „Taufzeuge“ befindet sich gerade im Druck. Erstellt wird das Wörterbuch von einem interdisziplinär arbeitenden wissenschaftlichen Team. „Unser Ziel ist es, die teils komplexen Wortbedeutungen möglichst allgemeinverständlich herauszuarbeiten“, erläutert Professor Andreas Deutsch, der das Projekt seit 2007 wissenschaftlich leitet. „Da das Wörterbuch außer dem juristischen Kernwortschatz auch juristisch relevante Wörter der Allgemeinsprache erläutert, ist das DRW nicht nur ein Nachschlagewerk für Juristen und Rechtshistoriker, sondern für alle historisch Interessierten. Das sehen wir auch sehr deutlich an den Nutzerzahlen im Internet“. Längst greifen Menschen aus den unterschiedlichsten Ländern der Welt auf die frei zugängliche Onlineversion zu.
Ein Forschungsprojekt in fünf deutschen Staaten
1897 als Projekt der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gegründet, begann die Arbeit am Deutschen Rechtswörterbuch im Deutschen Kaiserreich. Über Jahre hinweg durchsuchten bis zu 250 Freiwillige aus unterschiedlichsten Ländern Europas wichtige Rechtsquellen nach relevanten Wörtern. Sie verzeichneten aussagekräftige Belegstellen auf Karteikarten. Die am Ende rund 2,5 Millionen „Belegzettel“ wurden im „Wörterbuch-Archiv“ in Heidelberg gesammelt, der späteren DRW-Forschungsstelle. Erst 1914 konnten die ersten Artikel fertiggestellt werden. Dann erschwerten der Erste Weltkrieg und die bald nach Gründung der Weimarer Republik einsetzende Weltwirtschaftskrise die Arbeit. Während der Nationalsozialistischen Terrorherrschaft hatte Forschungsstellenleiter Eberhard von Künßberg unter Repressalien zu leiden, weil er mit einer jüdischen Frau verheiratet war. Doch er lenkte das Projekt unbeirrt von politischen Einflussnahmeversuchen. Künßbergs Tod und der Zweite Weltkrieg brachten die Wörterbucharbeit jedoch zeitweilig zum Erliegen. Der Neuanfang während der deutschen Teilung gestaltete sich schwierig: Formal trat die „Akademie der Wissenschaften der DDR“ die Nachfolge der Preußischen Akademie an, doch konnte die in Heidelberg ansässige DRW-Forschungsstelle von Berlin (Ost) aus weder betreut noch finanziert werden. Daher fand das DRW bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften seine neue Heimat. Das DRW war somit ein deutsch-deutsches Gemeinschaftsprojekt. Der Verlag saß in Weimar, der Druck erfolgte in der DDR. Noch vor der Deutschen Wiedervereinigung begann für das DRW die Digitalisierung. Neben den „Belegzetteln“ der Anfangsjahre dient seither ein elektronisches Textarchiv als Grundlage für die Artikelbearbeitung. Bereits 1997 ging das DRW als eines der ersten Wörterbücher Deutschlands online. Heute bietet DRW-Online zahlreiche zusätzliche Recherchemöglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was sich die Gründungsväter von 1897 haben vorstellen können.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Andreas Deutsch (Forschungsstellenleiter)
Tel.: 06221 / 54-3271 oder 54-3270
drw@hadw-bw.de
Weitere Informationen:
https://www.hadw-bw.de/sites/default/files/documents/125%20Jahre%20DRW%20Schlaglichter%20aus%20der%20Geschichte.pdf Handreichung zur Geschichte des DRW
https://www.hadw-bw.de/forschung/forschungsstelle/das-deutsche-rechtswoerterbuch-drw Seite der Forschungsstelle DRW
http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de Online-Wörterbuch des DRW