Neue Legislaturperiode: Die Mitglieder des Akkreditierungsrates für 2022-2025 sind bestellt
Die Mitglieder für die zweite Amtsperiode des Akkreditierungsrates sind durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) bestellt worden.
Die Mitglieder für die zweite Amtsperiode des Akkreditierungsrates sind durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) bestellt worden.
Der überwiegende Teil der 23 Mitglieder setzt seine ehrenamtliche Tätigkeit für vier weitere Jahre fort. „Ich möchte mich bei den Mitgliedern des Akkreditierungsrates für ihre sehr gute und engagierte Arbeit der vergangenen Jahre bedanken“, sagt der Präsident der HRK, Prof. Dr. Peter-André Alt. „Auch und vor allem ihnen ist es zu verdanken, dass der Übergang in das neue Akkreditierungssystem gut gelungen ist.“
Die Präsidentin der KMK und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Karin Prien, sagt: „Auch ich möchte den Mitgliedern zunächst meinen Dank für die gute Zusammenarbeit aussprechen. Die Kontinuität, die durch die zweite Amtszeit der meisten Mitglieder des Akkreditierungsrates entsteht, ist nicht nur ein Zeichen der hervorragenden bisherigen Arbeit, sondern ich sehe sie auch als ein Garant dafür, dass der Akkreditierungsrat für die kommenden vier Jahre sehr gut aufgestellt ist, um die bevorstehenden Aufgaben zu bewältigen.“
Eine Übersicht der neu- bzw. wiederbestellten Mitglieder des Akkreditierungsrates sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter ist auf www.akkreditierungsrat.de zu finden.
Die 23 Mitglieder des Akkreditierungsrates setzen sich aus acht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, einer Vertreterin/einem Vertreter der HRK, vier Vertreterinnen/Vertretern der Länder, fünf Vertreterinnen/Vertretern der Berufspraxis, zwei Studierenden, zwei ausländischen Vertreterinnen/Vertretern sowie einer Vertreterin/einem Vertreter einer Agentur mit beratender Stimme zusammen. Die Grundlage der Bestellung ist der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
Weitere Informationen:
http://www.akkreditierungsrat.de
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