BAMF-Forschungszentrum: Geflüchtete zieht es oft in Städte
Über das Wanderungsverhalten und die Wohnortwahl von Geflüchteten mit Schutzstatus in Deutschland ist bislang wenig bekannt. Das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat diese Erkenntnislücke nun reduziert: Der Forschungsbericht „Binnenmobilität von Geflüchteten mit Schutzstatus in Deutschland. Eine explorative Analyse auf Basis des Ausländerzentralregisters“ präsentiert erste Ergebnisse aus der Untersuchung der individuellen Mobilität von Schutzberechtigten im Zeitraum 2015 bis 2020 und zeigt das Potenzial des Ausländerzentralregisters (AZR) für die Migrations- und Integrationsforschung auf.
Im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen können Geflüchtete ihren Wohnsitz in Deutschland bis zu drei Jahre nach Erhalt eines Schutzstatus nur bedingt frei wählen, da sie der Residenzpflicht bzw. Wohnsitzauflagen unterliegen. Der Wohnort ist jedoch bedeutsam, da die dortigen sozialen, ökonomischen und demografischen Gegebenheiten einen großen Einfluss auf die Lebensqualität und die Integrationsverläufe haben.
Erkenntnisse über die Binnenmobilität – also Umzüge innerhalb Deutschlands über Kreisgrenzen hinweg – und die Wohnortwahl von schutzberechtigten Geflüchteten gibt es bislang kaum. Im Fokus des vorliegenden Berichts des BAMF-Forschungszentrums steht zunächst die grundsätzliche Machbarkeit solcher Analysen auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR). Darüber hinaus werden anhand erster deskriptiver Analysen Aussagen über die Binnenwanderungen von unterschiedlichen sozio-demografischen Gruppen von Geflüchteten getätigt. Ferner wird die Mobilität zwischen Kreisen mit unterschiedlicher ökonomischer Lage und Raumstruktur analysiert. Untersucht werden kreisübergreifende Umzüge von volljährigen Geflüchteten, die in den Jahren 2015 bis 2019 erstmalig nach Deutschland eingereist sind und einen befristeten Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten haben. Der Analysezeitraum erstreckt sich bis Ende 2020.
„Mit der Studie kann gezeigt werden, dass sich das AZR grundsätzlich als Längsschnittdatenquelle eignet, um Wanderungen von Geflüchteten mit Schutzstatus innerhalb Deutschlands zu untersuchen. Die diesbezüglichen Angaben im Register erweisen sich als konsistent und zeigen keine gravierenden Lücken“, so Johannes Weber, wissenschaftlicher Mitarbeiter im BAMF-Forschungszentrum.
Männliche und ledige Schutzberechtigte sind mobiler
Geflüchtete mit Schutzstatus wandern im Durchschnitt häufiger über Kreisgrenzen hinweg als andere ausländische Staatsangehörige oder die deutsche Bevölkerung. Dies ist vermutlich weniger das Resultat einer ausgeprägteren individuellen Mobilitätsbereitschaft, sondern vielmehr auf die besonderen rechtlichen Bedingungen zurückzuführen, denen Geflüchtete zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens unterliegen („Zuweisungsmobilität“).
Differenziert nach sozio-demografischen Merkmalen bestätigt sich bei Geflüchteten mit Schutzstatus analog zur deutschen Bevölkerung, dass die Mobilitätsbereitschaft mit zunehmendem Alter abnimmt. Ledige Schutzberechtigte sind mobiler als verheiratete. Entgegen der Annahme einer höheren Mobilitätsbereitschaft von Frauen sind unter Geflüchteten die Männer jedoch umzugsfreudiger, wenngleich sich dieser geschlechtsspezifische Unterschied mit zunehmendem Alter reduziert.
Städtische Kreise werden als Wohnorte bevorzugt
Anhand einer regionalen Auswertung des Wanderungsverhaltens zwischen 2015 und 2020 ist zu erkennen, dass große Unterschiede insbesondere hinsichtlich einzelner Ländertypen bestehen: Dabei verbuchen neben den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen vor allem die nordwestlichen Flächenländer Deutschlands hohe Netto-Wanderungsgewinne von Geflüchteten mit Schutzstatus. Hingegen können in den östlichen Flächenländern erhebliche Netto-Wanderungsverluste beobachtet werden.
Zudem stellen einerseits vor allem Kreise mit einer vergleichsweise hohen Arbeitslosenquote das Ziel von Wanderungen dar. Andererseits scheinen sowohl bei der räumlichen Verteilung als auch bei den Wanderungen städtische Kreise für Schutzberechtigte eine höhere Attraktivität als Wohnort zu haben. Diese beiden Beobachtungen stehen in keinem Widerspruch zueinander, da (Groß-)Städte vorwiegend zu den Kreisen zählen, in denen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote vorherrscht. Damit leben und ziehen Geflüchtete mit Schutzstatus häufig in Kreise mit einer hohen Arbeitslosigkeit, die zudem städtisch geprägt sind und oft Wohnraumknappheit aufweisen. Insbesondere sehr ländliche Kreise sind dagegen gekennzeichnet von einer starken Abwanderung von Geflüchteten mit Schutzstatus in andere Regionen Deutschlands. Inwiefern hier Überlagerungseffekte mit rechtlichen Regularien zu vermuten sind, die Geflüchtete mit Schutzstatus in die entsprechenden Regionen „zuweisen“ bzw. sie dort halten, oder andere Push-Pull-Faktoren wirken, gilt es in zukünftigen Forschungsvorhaben zu prüfen.
Das Ausländerzentralregister als Forschungsdatensatz
Seit August 2021 können Forschungseinrichtungen Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) für Forschungszwecke über das BAMF-Forschungsdatenzentrum (BAMF-FDZ) erhalten. Das Datenangebot umfasst unter anderem den „AZR-Forschungsdatensatz 2021“, eine 20-prozentige Zufallsstichprobe aus dem Gesamtdatenbestand des AZR. Dieser enthält Daten zu volljährigen Drittstaatsangehörigen (ohne EU-Staatsangehörige), die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Der „AZR-Forschungsdatensatz 2021“ ist faktisch anonymisiert und der Zugang erfolgt über Gastwissenschaftsarbeitsplätze. Weiterhin können personenbezogene Adressdaten inklusive erforderlicher Strukturmerkmale für die Durchführung von wissenschaftlichen Befragungen genutzt werden. Weitere Informationen unter: https://www.bamf.de/fdz
Die Publikation finden Sie hier:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb39-binnenmobilitaet.html
Originalpublikation:
Weber, Johannes (2022): Binnenmobilität von Geflüchteten mit Schutzstatus in Deutschland. Eine explorative Analyse auf Basis des Ausländerzentralregisters. Forschungsbericht 39 des Forschungszentrums des Bundesamtes, Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.