An die Opfer erinnern - Unterlagen zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht werden digital zugänglich
Bundesfinanzministerium geht mit Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ Karlsruhe langfristige Kooperation ein
Das Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur werden für ein vom Bundesministerium der Finanzen initiiertes Großprojekt das Dokumentenerbe zur Wiedergutmachung nach 1945 für Angehörige, Forschung und Bildungsarbeit digital zugänglich machen. Die Informationen sollen in einem innovativen Themenportal bereitgestellt werden. Am Donnerstag (28. April) stellten die Partner auf einer gemeinsamen Veranstaltung im Staatsarchiv Ludwigsburg erste Ergebnisse eines Pilotprojekts vor.
Eva-Maria Meyer, Unterabteilungsleiterin im Bundesfinanzministerium, sagte bei ihrem Besuch in Ludwigsburg: „Die Geschichte der Wiedergutmachung in Deutschland ist ein wesentlicher Aspekt der deutschen Nachkriegs- und Demokratiegeschichte. Um sie sichtbar, erforschbar und begreifbar zu machen, arbeitet das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit Archiven auf Bundes- und Länderebene am Aufbau eines Themenportals zum Dokumentenerbe der Wiedergutmachungsakten. Das Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ Karlsruhe sind mit dem Bundesarchiv wichtige Partner bei diesem Vorhaben und bringen unter anderem umfangreiche Kompetenzen bei der Digitalisierung, Erschließung und Onlinepräsentation des komplexen Archivguts mit ein.“
Prof. Dr. Gerald Maier, Präsident des Landesarchivs, betont: „Die Archive stellen sich mit diesem Projekt in besonderer Weise ihrer Aufgabe, an Unrecht zu erinnern und Verantwortlichkeiten transparent zu machen. Mit der Dokumentation der Wiedergutmachung leisten sie zugleich einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierungsgeschichte unserer Gesellschaft nach 1945. Die Dokumente stehen für individuelle Anliegen ebenso zur Verfügung wie für neue Forschungsfragen.“
Sabine Brünger-Weilandt, Direktorin und Geschäftsführerin von FIZ Karlsruhe, unterstreicht: „Die Herausforderung besteht darin, zum einen sehr große Mengen an Daten aufzubereiten und für ganz unterschiedliche Fragestellungen zugänglich zu machen, zum anderen aber auch in der sehr großen Heterogenität der historischen Dokumente. Wir freuen uns sehr, mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen zu diesem politisch, gesellschaftlich und historisch so bedeutenden Vorhaben einen Beitrag leisten zu dürfen.“
Fast 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes befinden wir uns heute in einer Situation, in der die letzten Antragstellerinnen und Antragsteller und somit die letzten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der nationalsozialistischen Verfolgung sterben. In deutschen Archiven kann man in tausenden Metern Aktenmaterial Einblicke in die Praxis der Wiedergutmachung gewinnen – seien es reine Verwaltungsakten oder Einzelfall-Entschädigungsakten. Zugleich sind diese Akten die wichtigste Quelle für die Erforschung von Schicksalen der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.
Im Archivportal-D, dem deutschen Onlineportal zur Recherche von Archivgut, dessen Aufbau von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wurde, wird der zentrale digitale Zugang zu den Unterlagen der Wiedergutmachungspolitik geschaffen. Sie werden hier in einem Themenportal gebündelt und mit historischen Hintergrundinformationen, der Präsentation von Forschungsprojekten und Materialien für die politische Bildungsarbeit angereichert. Mit der Digitalisierung der Akten wird die Nutzung erheblich erleichtert, auch wenn aus Datenschutzgründen manche Unterlagen erst später online gestellt werden können. Das Angebot richtet sich sowohl an Verwandte und Nachkommen der Verfolgungsopfer, an Gedenkstätten, an die Wissenschaft allgemein sowie an die internationale interessierte Öffentlichkeit.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg verfügt in seinen Beständen selbst über umfangreiche Unterlagen zur Wiedergutmachung. Allein im Bereich der Individualentschädigung sind über 120.000 Einzelfallakten überliefert. Mit einem Pilotprojekt hat das Landesarchiv in Kooperation mit FIZ Karlsruhe den Auftakt für das Gesamtprojekt gemacht: Das Staatsarchiv Ludwigsburg hat seit 2020 eine exemplarische Auswahl von 6.000 Akten aus den Landesarchiv-Beständen digitalisiert, um an ihnen innovative Wege zur Erschließung der Inhalte zu testen. Es werden automatische Verfahren der Text- und Mustererkennung experimentell erprobt, um das Potenzial von Künstlicher Intelligenz auszuloten. Erste Ergebnisse sind vielversprechend. Die forschungsbasierte und wissenschaftlich-technische Expertise von FIZ Karlsruhe auf den Gebieten Künstliche Intelligenz und e-Research eröffnet damit ein breites Feld zukunftsorientierter Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des Semantic Web.
Ergänzende digitale Vermittlungsangebote wie Nutzungsseminare, Rechercheratgeber und ein Podcast-Format, das sich derzeit in der Umsetzung befindet, eröffnen weitere niedrigschwellige Zugänge zu den Unterlagen und zum Themenkomplex Wiedergutmachung.
Der offizielle Startschuss für das bundesweite Themenportal fällt am 1. Juni 2022. Dann wird das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesarchiv und den Archiven der Länder die Rahmenvereinbarung „Themenportal Wiedergutmachung“ bei einem Festakt auf dem Bonner Petersberg unterzeichnen.
Themenportal Wiedergutmachung
Das Bundesministerium der Finanzen ist seit den frühen 1950er Jahren zuständig für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit leider keine Überlebenden des Holocaust, des Porajmos und des NS-Terrors mehr am Leben sein werden, erfolgten vor einigen Jahren erste Überlegungen über die Zukunftsfragen und die sich hieraus ergebenden Folgeaufgaben der Wiedergutmachung. Die in über sieben Jahrzehnten aus den Wiedergutmachungsverfahren entstandenen Akten und Unterlagen der Wiedergutmachung stellen nicht nur die demokratiegeschichtliche Entwicklung einer sich zu den Verbrechen der Vergangenheit bekennenden und Verantwortung übernehmenden Nachkriegsgesellschaft dar. Dieses weltweit einzigartige „Dokumentenerbe“ erhält weitere Bedeutung durch die hunderttausend- und millionenfach vorhandenen Einzelfallakten der Antragssteller, die im Verwaltungsverfahren ihr Verfolgungsschicksal wie auch ihre Familiengeschichte mit Angabe von Daten, Orten, Namen, Tätern, weiteren Opfern und mehr geschildert haben.
Somit sind die Unterlagen nicht allein für die wissenschaftliche Forschung von höchster Bedeutung, sondern vor allem auch für die Angehörigen und Nachkommen der Verfolgten. Aufgrund der nicht-linearen Entwicklung und der föderativen Ausführung bestimmter Regelungen sind die betreffenden Unterlagen auf das Bundesarchiv, die Landes- und Staatsarchive und weitere Stellen im In- und Ausland verteilt bzw. liegen teilweise noch in den Behörden.
Aus diesem Grund ist die Herstellung eines einheitlichen, digitalen und somit internationalen Zugangs zu diesen über verschiedenste Archive verteilten Akten ein Kernelement der Folgeaufgaben der Wiedergutmachung.
Mit dem Landesarchiv Baden-Württemberg, dem Bundesarchiv und dem FIZ Karlsruhe hat BMF drei kompetente Partner gefunden, die es bei seiner Folgeaufgabe der Wiedergutmachung, dem Auf- und Ausbau eines Themenportals Wiedergutmachung, unterstützen.
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts umfasst alle Maßnahmen, die zunächst unmittelbar nach Kriegsende in den westlichen Besatzungszonen und später fortgeführt durch die Bundesrepublik Deutschland unternommen wurden, um die Folgen nationalsozialistischer Verfolgung finanziell zu entschädigen und entzogene Vermögenswerte zurückzuerstatten. Neben der Globalentschädigung für Israel und andere Staaten konnten Millionen verfolgter Opfer des Nationalsozialismus bis 1969 auf gesetzlicher Basis Entschädigungs- und Rückerstattungsanträge bei den zuständigen Ämtern der westlichen Bundesländer vorbringen. Entschädigt wurden unter anderem Schaden an Leib und Leben, an Freiheit, an Körper und Gesundheit, Wirtschaftsschäden und Schäden im beruflichen Fortkommen. Rückerstattet wurden Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien, Unternehmen, Wert- und Kunstgegenstände oder Barvermögen. Bis heute wurden umgerechnet ca. 80 Milliarden Euro an Wiedergutmachungsleistungen an die Opfer oder deren Hinterbliebene ausgezahlt.
Pressekontakte
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Weitere Informationen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Vermoegensrecht_und_Entschaedigungen/vermoegensrecht_entschaedigungen.html
http://www.archivportal-d.de/
http://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/projekte/projekt-zur-wiedergutmachung/71002
http://www.fiz-karlsruhe.de/de/nachricht/wiedergutmachung-nationalsozialistischen-unrechts-quellen-erschliessen-und-praesentieren